Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
Hallo,
meine Frau und ich zahlen beide bei unseren Arbeitgebern Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Plichtbeitrag selbst und Anteil des AG).
Da nun die Weiterfinanzierung unseres Hauses ansteht (10 Jahre Zinsbindung ist vorbei) haben wir überlegt, dass diese Beiträge (AG und AN) besser in Zins und Tilgung unseres Hausen investiert wären (Wohnriester).
Wie sind beide 49 Jahre und haben noch fünf Kinder im Haus (davon 3 Erwachsene). Wir können also von der Riesterförderung profitieren.
Es stellt sich für uns also die Frage, ob man diese Pflichtbeiträge beispielsweise ruhen lassen könnte und diese bei gleichem Träger in eine Entgeldumwandlung stecken könnte, die dann "verriestert" wird.
Gibt es hier gesetzliche Bestimmungen und oder Urteile?
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
Es handelt sich nicht um Verträge, sondern um tarifrechtliche Altersversorgungen (daher Pflichtbeitrag).
Nach einer Auszahlung hatte ich gar nicht gefragt, sondern nach einer Umstellung auf Wohnriester zur Tilgung unseres Eigentums.
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
Zitat von Uwe
Es handelt sich nicht um Verträge, sondern um tarifrechtliche Altersversorgungen (daher Pflichtbeitrag).
Nach einer Auszahlung hatte ich gar nicht gefragt, sondern nach einer Umstellung auf Wohnriester zur Tilgung unseres Eigentums.
lg
Uwe
Eine Umwandlung in Wohnriester ist nicht möglich!
hier haben wir 2 völlig unterschiedliche steuerliche Anlagen!
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
hier haben wir 2 völlig unterschiedliche steuerliche Anlagen!
Eigentlich nicht, da beide Modelle steuerfrei gestellt werden.
Ausserdem habe ich nicht nach einer Umwandlung gefragt, da die betriebliche Altersversorgung lediglich ruhen soll und die Beiträge AN in eine (freiwillige!) Entgeldumwandlung fließen sollen. Bei letzterer kann ich wählen, wie die Gelder angelegt werden.
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
Vielleicht verstehe ich hier etwas falsch, aber Entgeltumwandlung und Riester sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe. Eine Entgeltumwandlung, die dann in einen Riestervertrag fliesst, ist m.E. nicht möglich.
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
Zitat von sabine75
Vielleicht verstehe ich hier etwas falsch, aber Entgeltumwandlung und Riester sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe. Eine Entgeltumwandlung, die dann in einen Riestervertrag fliesst, ist m.E. nicht möglich.
Sie haben im Prinzip recht, ich hab mich falsch ausgedrückt. Der AN-Anteil soll in eine Riesterförderung fließen und die Zahlungen zur Betriebsrente ruhen. Auf den AN-Anteil würde ich dann verzichten.
Mittlerweile haben mehrere Zusatzkassen diese Möglichkeit im Programm.
Es geht mir also in erster Linie um die Ruhendstellung.
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
Zitat von Uwe
Sie haben im Prinzip recht, ich hab mich falsch ausgedrückt. Der AN-Anteil soll in eine Riesterförderung fließen und die Zahlungen zur Betriebsrente ruhen. Auf den AN-Anteil würde ich dann verzichten.
jede BAV kann beitragsfrei gestellt werden - Auszahlung ist frühestens zum 60. Lebensjahr.
Mittlerweile haben mehrere Zusatzkassen diese Möglichkeit im Programm.
Es geht mir also in erster Linie um die Ruhendstellung.
lg
Uwe
was danach mit dem freiwerdenden AN-Beitrag gemacht wird kann frei entschieden werden. Also dieser Beitrag kann man dann selbst in einen Riestervertrag einzahlen. Aber Steuer und Sozialversicherung (Gehalt) müssen dann voll gezahlt werden.
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
Eben auf diese Grundaussage lässt sich die Ausgangsfrage ja eigentlich auch reduzieren. Die Beiträge können ruhen gelassen werden. Was dann mit eigenen daraufhin freiwerdenden Geldern geschieht obliegt der Entscheidung des Vorsorgetragenden.
AW: Betriebsrenten(pflicht)beiträge in Riester stecken?
hm, worin soll der Vorteil genau liegen ? Das Bruttogehalt erhöht sich, Sozialabgaben und zu versteuerendes Einkommen sorgen dafür, dass der Eigenanteil netto kleiner wird (im Normalfall...nur mit genauen Zahlen möglich). Um die selbe Summe aufzubringen, müßte man auf mehr Geld verzichten...und den Anteil des AG ist auch weg. Hier sollte man doch vorab genau rechnen lassen. Man kann die BAV so festlegen, dass man das selbe Netto rausbekommt (so verzichet man eben nicht auf den Anteil des AG). Behält also BAV (wenn auch weniger) und kann zusätzlich Riester nutzen. Ohne genaue Zahlen kann man keinen guten Rat geben. Oder hab ich was falsch verstanden ?