Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

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  1. Avatar von Nexion
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    Standard Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Mein Arbeitgeber möchte mich dazu verpflichten meine Privathaftplichtversicherung zu erweitern, damit Schäden die Ihm durch Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit entstehen, durch diese abgedeckt sind.

    Als Vorschlag hat er mir ein Angebot einer Versicherung vorgelegt, indem folgender Passus enthalten ist:

    Sachschäden gegenüber Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstigen
    Dritten/Personenschäden gegenüber sonstigen Dritten bis 1.500 €

    Bin ich dazu verpflichtet diesem nachzukommen?

    Ich bin bisher davon ausgegangen das Schäden die meinem Arbeitgeber an Firmeneigentum entstehen durch seine Berufshaftplichtversicherung abgedeckt sind, sofern diese überhaupt vorhanden ist.

    Ich spreche hier nicht von Schäden die dem Kunden entstehen, sondern beispielsweise wenn ich beim Kunden eine Leiter umstelle, diese umfällt und dabei den Firmenwagen beschädigt oder Ware durch ein Missgeschick heruntergällt und defekt ist.

    Muß ich bzw. meine private Haftplichversicherung dafür aufkommen?

    Würde mich um schnelle Antworten freuen, da mich mein Arbeitgeber massiv unter Druck setzt und einen Zusatz-Arbeitsvertrag unterschrieben sehen will.

    Nexion

  2. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Die Versicherungsfrage kann ich nicht beantworten. Aber die Arbeitsrechtliche. Er kann Dich nicht zwingen! Auch jeglicher Druck ist ein Witz. Du hast einen Arbeitsvertrag und gut. Will er einen Zusatz oder eine Änderung, dann nur, wenn beide (!) einverstanden sind. Das hat immer Zeit sich das genau zu überlegen und auch, wenn nötig, externen Rat einzuholen. Wenn der Arbeitgeber Druck macht und etwas unbedingt unterschrieben haben will, dann ist das in der Regel einseitig zu seinem Vorteil.

  3. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Hallo,

    Zitat Zitat von Nexion
    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Mein Arbeitgeber möchte mich dazu verpflichten meine Privathaftplichtversicherung zu erweitern, damit Schäden die Ihm durch Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit entstehen, durch diese abgedeckt sind.

    Als Vorschlag hat er mir ein Angebot einer Versicherung vorgelegt, indem folgender Passus enthalten ist:

    Sachschäden gegenüber Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstigen
    Dritten/Personenschäden gegenüber sonstigen Dritten bis 1.500

    bevor man hier antworten kann, informiere uns bitte über deine berufliche Tätigkeit und über Deinen Arbeitgeber!


    Bin ich dazu verpflichtet diesem nachzukommen?

    Ich bin bisher davon ausgegangen das Schäden die meinem Arbeitgeber an Firmeneigentum entstehen durch seine Berufshaftplichtversicherung abgedeckt sind, sofern diese überhaupt vorhanden ist.

    Ich spreche hier nicht von Schäden die dem Kunden entstehen, sondern beispielsweise wenn ich beim Kunden eine Leiter umstelle, diese umfällt und dabei den Firmenwagen beschädigt oder Ware durch ein Missgeschick heruntergällt und defekt ist.

    Muß ich bzw. meine private Haftplichversicherung dafür aufkommen?

    Würde mich um schnelle Antworten freuen, da mich mein Arbeitgeber massiv unter Druck setzt und einen Zusatz-Arbeitsvertrag unterschrieben sehen will.

    Nexion
    beachte bitte obige Frage!

  4. Avatar von Nexion
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Das Unternehmen ist ein IT-Systemhaus mit weniger als 10 Mitarbeitern.

  5. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Super Antwort!

    Zitat Zitat von Nexion
    Das Unternehmen ist ein IT-Systemhaus mit weniger als 10 Mitarbeitern.
    und jetzt weiß jeder welche Tätigktie Du ausübst ?

    Mir fallen viele berufliche Möglichkeiten ein:
    Empfangsdame, Bürokraft, Reinemachefrau, usw usw.

  6. Avatar von Nexion
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    ich bin dort als IT-Systemeletroniker angestellt mit vorrangiger auswärtiger Tätigkeit

  7. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Zitat Zitat von Nexion
    ich bin dort als IT-Systemeletroniker angestellt mit vorrangiger auswärtiger Tätigkeit
    Jetzt kommen wir der Sache schon näher.

    Ich frage mich jetzt nur, was Ihnen eine Privathaftpflicht helfen soll,
    die folgendes absichert:

    Sachschäden gegenüber Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstigen
    Dritten/Personenschäden gegenüber sonstigen Dritten bis 1.500


    Hier könnte eher eine Vermögensregreßhaftung greifen,
    die allerdings ein Angestellter eines Unternehmens nicht abschließen kann.

    Solch eine Versicherung sollte allerdings ihr Arbeitgeber haben,
    damit Schäden durch fehlerhafte Programmierung wie auch Bedienung von Computer-Systemen abgedeckt sind.

    Eine Privat- bzw. Betriebshaftpflicht deckt solche Schäden nicht ab.

    Viele Grüße!
    Naseweis

  8. Avatar von Nexion
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    erstmal danke für die Antwort. Das ist in dem Sinne das was ich auch dachte.

    Wenn ich z.B. versehntlich in der Firma Kaffee über die Tastatur verschütte oder mir ein Computer beim Auspacken aus der Hand fällt, ging ich bisher davon aus das die Versicherung des Arbeitgebers dafür aufkommt, sofern der Schaden natürlich nicht vorsetzlich verursacht wurde. Den Arbeitnehmern gegenüber wurde geäußert, das Schäden die durch die Mitarbeiter an Firmeneigentum entstehen von der privaten Haftplichtversicherung zu tragen sind.

    Derzeit gehe ich davon aus das sich mein Arbeitgeber die entsprechende Versicherung selbst sparen möchste und dies einfach nur auf die Arbeitnehmer abwelsen möchte. Einen anderen Grund hierfür sehe ich nicht.

    Wie gesagt mein Arbeitgeber verlangt nun einen Nachweis das meine Privathaftplicht folgendes mit abdeckt:

    Sachschäden gegenüber Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstigen
    Dritten/Personenschäden gegenüber sonstigen Dritten


    Nur wie der Name schon sagt ist die Privathaftplicht für mich als Privatperson und wird meiner Meinung nach einen Teufel tun, Schäden zu regulieren die eigentlich die Versicherung des Arbeitgebers tragen müßte. Wenn der Arbeitgeber diese nicht hat, hat er einfach Pech gehabt.

    Welche Versicherung muß der Arbeitgeber abschliessen, das solche Schäden abgedeckt sind?

  9. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Hallo Nexion,

    es ist nicht schlecht, wenn in der PHV Sachschäden gegenüber Arbeitgeber, Arbeitskollegen bzw. sonstiger Dritten enthalten sind.

    Jedoch habe ich den Eindruck, dass ihr Arbeitgeber keinen Überblick hat,
    was überhaupt gezahlt werden würde.

    Ein Beispiel das mir aus solch einem Versicherungsschutz gerade einfällt:

    versicherte Person wirft die gemeinsam benutzte Kaffeemaschine des Kollegen zu Boden.

    Bei einem IT-Systemhaus werden in den meisten Fällen Vermögensschäden und keine Sachschäden, bzw. Personenschäden verursacht.

    z.B.: durch technischen Fehler läuft eine Programmroutine falsch ab
    Als Rechnungsendbetrag kommt dadurch pro Vorgang, jeweils 1,50 € zu wenig heraus.
    Bei 100.000 Vorgängen im Monat kommt ein Sümmchen von 150.000 € heraus, das der Kunde ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellt.

    Viele Grüße!

    Naseweis

    PS: der Arbeitgeber sollte auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung wie auch eine Vermögensregreßhaftung haben.

  10. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Zitat Zitat von Nexion
    Wenn ich z.B. versehntlich in der Firma Kaffee über die Tastatur verschütte oder mir ein Computer beim Auspacken aus der Hand fällt...
    bist Du nicht in der Haftung! Und somit auch nicht Deine Versicherung. Das ist Teil des Betriebsrisikos.

    Arbeitnehmerhaftung ? Wikipedia

  11. Avatar von Nexion
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    bei wikipedia hab ich ein schönes Wort für das Problem gefunden:

    innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    und dieser soll zur Last des Arbeitnehmers gemacht werden.

    @Naseweis

    wie gesagt, Schäden wir im Fall der Programmierroutine sind angeblich abgedeckt. Vom Arbeitgeber wird wie gesagt das Beispiel mit der Leiter die auf dem Firmehof umkippt und auf den Firmenwagen fällt, angeführt.

    @Bolitho

    Das mit der Arbeitnehmerhaftung hatte ich bereits gelesen.
    Da ich generell von "Leichte Fahrlässigkeit" ausgehe, heißt es für mich, das ich nicht dafür haften muß, wenn mir eine Videokamera aus der Hand fällt und kaputt ist oder die 7m Leiter beim senkrechten Tragen wegkippt und dabei den Firmenwagen beschädigt.

  12. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Zitat Zitat von Nexion
    Vom Arbeitgeber wird wie gesagt das Beispiel mit der Leiter die auf dem Firmehof umkippt und auf den Firmenwagen fällt, angeführt.
    Das Beispiel ist doch super - nur wird die PHV hier nicht leisten!

    Nur frage ich mich jetzt, was ein IT-Systemeletroniker überhaupt mit
    Leitern auf dem Firmenhof zu tun hat.

    Gruß Naseweis

  13. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Zitat Zitat von Nexion
    @Bolitho

    Das mit der Arbeitnehmerhaftung hatte ich bereits gelesen.
    Da ich generell von "Leichte Fahrlässigkeit" ausgehe, heißt es für mich, das ich nicht dafür haften muß, wenn mir eine Videokamera aus der Hand fällt und kaputt ist oder die 7m Leiter beim senkrechten Tragen wegkippt und dabei den Firmenwagen beschädigt.
    So sehe ich das auch. Gibt es garantiert auch eine Menge Urteile aus dem Arbeitsrecht zu.

  14. Avatar von TorstenM
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    Standard AW: Privatehaftplicht bei Schäden in beruflicher Ausübung

    Hat dein Arbeitgeber schon einmal über eine Betriebshaftpflicht Betriebshaftpflicht nachgedacht?
    Ich kenne mich da leider nur im It Bereich ein bisschen aus.
    Aber es ist doch gerade wichtig, dass wenn man nun irgendwo angestellt ist, das der Arbeitsgeber haftet. Sofern nicht mit Vorsatz gehandelt wurde, springt der Arbeitgeber in aller Regel finanziell ein. Auch wenn die Situation einen finanziellen Schaden bei einem Kunden angerichtet zu haben, sicherlich nichts Schönes ist, so ist es doch nicht für einen persönlich der finanzielle Untergang.

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