Kann man die Beratung für die Immobilie bei der Steuer absetzen
morgen miteinander,
wir haben ja sozusagen keine Schnitte mehr, unsere Kosten für Haus und Hof in
irgendeiner Form geltend zu machen.
Gekauft haben wir, nachdem die Eigenheimzulage gerade abgeschafft worden war
und auch sonst gibt es für Hausbesitzer ja keinerlei Vorteile mehr.
Wenn wir uns jetzt aber demnächst wegen unserer bestehenden Finanzerung
und weiterer Möglichkeiten gerne noch mal schlau machen lassen wollen,
können wir dann die Kosten für den Berater unter Umständen wenigstens bei
der Steuer angeben?
Ich wüsste nicht, wie wir das finanziell sonst stemmen sollten.
Soulman
AW: Kann man die Beratung für die Immobilie bei der Steuer absetzen
Hallo,
Zitat von Soulman
morgen miteinander,
wir haben ja sozusagen keine Schnitte mehr, unsere Kosten für Haus und Hof in irgendeiner Form geltend zu machen.
was bedeutet "keine Schnitte" ?
Gekauft haben wir, nachdem die Eigenheimzulage gerade abgeschafft worden war
und auch sonst gibt es für Hausbesitzer ja keinerlei Vorteile mehr.
Aber sicher gibt es Vorteile: Hausbesitzer müssen keine Miete zahlen!
Wenn wir uns jetzt aber demnächst wegen unserer bestehenden Finanzerung
und weiterer Möglichkeiten gerne noch mal schlau machen lassen wollen,
können wir dann die Kosten für den Berater unter Umständen wenigstens bei der Steuer angeben?
Von welchen Kosten ist hier die Rede ? Mir sind keine bekannt, die hier anfallen könnten!
Ich wüsste nicht, wie wir das finanziell sonst stemmen sollten.
Soulman
Wenn man das Häuschen finanziell nicht mehr halten kann, dann bleibt wohl nur noch der Verkauf übrig.
AW: Kann man die Beratung für die Immobilie bei der Steuer absetzen
Hallo Soulman!
Von der Einkommenssteuer können Sie Kosten absetzen die Sie aufgewandt haben um mehr zu versteuerndes Einkommen zu er erzielen.
Ein Vermieter kann also z.B. das Honorar seines Steuerberaters absetzen, wenn der ihn speziell zum Thema vermietete Wohnung beraten hat.
Denn durch die Vermietung erhält er ja ein zu versteuerndes Einkommen.
Die Kosten für das selbst bewohnte Eigenheim sind nicht absetzbar.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau