Welche Höhe dürfen die Gebühren für Lastschriften haben?
Seit einiger Zeit beobachte ich, dass meine Bank unverschämt hohe Gebühren dafür erhebt, wenn sie eine Lastschrift von meinem Girokonto mangels Deckung wieder zurück gibt. Ich verstehe sehr wohl, dass der eigentliche Zahlungsempfänger eine Gebühr dafür haben möchte, weil er ja Aufwendungen hat und die Zahlung unter Umständen noch ein zweites Mal einholen muss. Aber warum in aller Welt darf meine Bank dafür Gebühren von mir verlangen – und dann auch noch in einer solchen Höhe? Für die Rückgabe von einer Lastschrift werden mir 5,50 Euro berechnet, das ist doch Wahnsinn. Kann ich dagegen etwas unternehmen? Was sagt das Gesetz an dieser Stelle?
AW: Welche Höhe dürfen die Gebühren für Lastschriften haben?
ähm... seit wann dürfen den in Deutschland die Kosten für eine Rücklastschrift den "Schuldner" berechnet werden?
Die Kosten für die Rücklastschrift darf nur dem "Gläubiger / Abbuchenden" in Rechnung gestellt werden und diese sind so hoch, wie er diese mit seiner Bank verhandelt hat.
Natürlich kann der "Gläubiger" die Kosten den Schuldner dann in Rechnung stellen.