Zählt das Gehalt des Partners bei Hartz IV zum Einkommen
Hallo liebes Forum
Mein Bruder ist jetzt schon seit einigen Monaten arbeitslos und es sieht auch schlecht
aus mit einer neuen Stelle.
Wir machen uns jetzt schon alle Gedanken darüber, wie es weitergehen kann,
wenn er kein Arbeitslosengeld I mehr bekommt und Hartz IV Empfänger wird.
Er hat natürlich seine vielen Verpflichtungen, wie wir alle.
Da er auch ständig darauf hofft, wieder eine Arbeit zu finden, ist es ja erst mal auch
Quatsch, sich von den vielen Dingen zu trennen.
Was uns jetzt vorrangig interessiert ist, ob das Einkommen seiner Partnerin, mit der
zusammen in einer Wohnung lebt, auch zum Gesamteinkommen zählt und auf den Hartz
IV-Bezug angerechent wird.
AW: Zählt das Gehalt des Partners bei Hartz IV zum Einkommen
Hallo Morli!
Bei der Berechnung der Harzt IV Zahlungen werden alle Einkommen und Vermögenswerte aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zusammen gerechnet. Wenn man in einer eheähnlichen Beziehung zusammen wohnt, wird also auch das Einkommen und Vermögen der Partnerin berücksichtigt.
AW: Zählt das Gehalt des Partners bei Hartz IV zum Einkommen
Na ich finde es schon heftig und als ein Armutszeugnis für die Demokratie dass man sogar die Einkünfte seines Freundes/ Freundin angeben muss. Meine Meinung dazu.
AW: Zählt das Gehalt des Partners bei Hartz IV zum Einkommen
Wieso Armutszeugnis? Man wohnt zusammen, also genießt man zusammen Vorteile! Da ist es nunmal klar, dass auch der Partner in finanzieller Hinsicht für einen eintreten muss!
Klar ist es ein wenig eigenartig, wenn man verheiratet ist aber kann man ja nicht ändern!
AW: Zählt das Gehalt des Partners bei Hartz IV zum Einkommen
Zitat von Bockwurst
Na ich finde es schon heftig und als ein Armutszeugnis für die Demokratie dass man sogar die Einkünfte seines Freundes/ Freundin angeben muss. Meine Meinung dazu.
Mich würde ja mal interessieren, was passiert, wenn der Partner sich weigert seine Finanzen offen zu legen? Letztendlich ist die Partnerin / Partner so lange man nicht Verheiratet / Verlobt ist, eine Wildfremde Person (Juristisch gesehen), mit der man eben mehr Kontakt hat als mit anderen :=)
Ich denke, es gibt kein Gesetzt, was den Partner dazu zwingen kann, wenn er selber keine Leistung beantragt / benötigt. Des weiteren glaube ich auch nicht, dass es dem Antragssteller negativ ausgelegt werden kann (auch wenn sie es wohl versuchen werden)...
Ich kenne selbst Paare, die Jahrelang verheiratet sind und ihr Geld total voneinander trennen und keiner von beiden so wirklich genau Kenntnis hat, wie viel der andere verdient...
AW: Zählt das Gehalt des Partners bei Hartz IV zum Einkommen
Hallo Escorpio!
Ich fürchte, dass die Bundesanstalt zwar die Partnerin nicht zwingen kann, dennoch aber die beantragte Leistung verweigert.
Es geht ja darum, dass nur der im sozialen Netz aufgefangen wird der bedürftig ist.
Und wenn man in diesem Prozess nur den Einzelnen sehen würde, wäre ein Betrug doch viel zu einfach.
AW: Zählt das Gehalt des Partners bei Hartz IV zum Einkommen
Zitat von Reibold
Hallo Escorpio!
Ich fürchte, dass die Bundesanstalt zwar die Partnerin nicht zwingen kann, dennoch aber die beantragte Leistung verweigert.
Es geht ja darum, dass nur der im sozialen Netz aufgefangen wird der bedürftig ist.
Und wenn man in diesem Prozess nur den Einzelnen sehen würde, wäre ein Betrug doch viel zu einfach.
MfG
Alexander Reibold
Hey,
da hast du wohl recht und ich glaube auch, dass das Amt dann keine Zahlung leisten wird aber wie es aussieht, wenn man dagegen Klagen würde, weiß ich nicht. Fakt ist zumindest... man kann keine "Fremde Person" und das ist die Partnerin / Partner zur Freigabe von irgendwas zwingen und dadurch dürfte rein theoretisch auch kein Nachteil für den Antragssteller aufkommen.
Des weiteren kann so ein Vorfall auch zu einer Trennung führen, die feine Englische ist es zwar nicht aber mich würde es wundern, wenn das noch nicht passiert ist.