Haftet die Hausratversicherung bei gekippten Fenstern?
Hallo liebes Forum!
Da ich hier schon so viele gute und kompetente Beiträge gelesen habe, hoffe ich auf eine Antwort zu diesem Thema.
Zum Glück ist bisher noch nie etwas passiert, aber meine Freundin übernachtet häufig bei mir und lässt ihre Fenster im ersten Stock dann gekippt.
Sollte jetzt während ihrer Abwesenheit jemand einbrechen und Gegenstände stehlen, tritt dann die Hausratversicherung ein? Oder ist man verpflichtet, alle Fenster immer geschlossen zu haben, sobald man das Haus bzw. die Wohnung verlässt?
AW: Haftet die Hausratversicherung bei gekippten Fenstern?
Hallo Zombie04,
nach meiner privaten persönlichen Meinung, ist ein angekipptes, normales Fenster grob fahrlässig, weil Dieben dadurch der Zutritt zur Wohnung erleichtert wird.
Die Grobe Fahrlässigkeit ist aber in neuen, sehr guten Hausratversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Wohngebäudeversicherungen zu 100% abgesichert.
Wie schon gesagt: überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.
Oder lassen Sie sie überprüfen.