PrivatKredit für die Frau umgeschuldet

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  1. Avatar von Mike13
    Mike13 ist offline
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    Ausrufezeichen PrivatKredit für die Frau umgeschuldet

    Hallo zusammen, ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin....aber ich Stelle einfach mal meine Frage bzw. Erkläre euch mein Problem mal.

    Ich habe Anfang diesem Jahres für meine noch Ehefrau einen Privatkredit um geschuldet und zwar habe ich das so gemacht das wir ihre Kredite abgelöst haben und ein neuen zu besseren Zinsen aufgenommen. Der neue Kredit läuft auf Eheleute und als Sicherheit ist meine Eigentumswohnung angegeben. Jetzt ist die Situation so, dass die Frau sich trennen will und ich Angst habe das sie die monatliche Rate für den Kredit nicht mehr zahlt und ich dann dafür haftbar bin. Gibt es eine Möglichkeit sie zur weiterzahlung zu verpflichten???? Denn es waren definitiv ihre Schulden. Kann mir jemand einen Tipp geben??? Die monatlichen raten werden auch von Anfang an von ihrem Konto abgebucht. Ich habe herausgefunden das sie die Bank wechseln will, soll ich die neue Bank informieren das sie Zahlungsverpflichtungen hat?? Wer kann mir helfen??

    Danke an alle die antworten

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: PrivatKredit für die Frau umgeschuldet

    Hallo Mike,

    helfen kann Ihnen am besten ein Jurist (Anwalt).

    Ob Sie den in einem Finanz-Forum finden, müssen wir abwarten.

    Gruß Naseweis

  3. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: PrivatKredit für die Frau umgeschuldet

    Hey,

    also zu guter erst... ich glaube kein günstigerer Zinssatz der Welt ist es Wert, wenn man dafür seine Eigentumswohnung verbürgen muss.... dann lieber etwas mehr Zinsen hinnehmen.

    Die Sache ist recht klar... es sind EURE Schulden und es ist EUER Kredit. Wie dies zu Stande kam, ist recht uninteressant, den du hast ihre Schulden zu EUREN Schulden gemacht.

    Zahlungspflichten habt ihr also beide, dass deine Frau dies Aktuell nur bezahlt ist ja eine Abmachung zwischen euch und interessiert die Bank recht wenig. Natürlich bleiben auch in Zukunft die Zahlungspflichten für euch BEIDE bestehen, außer einer übernimmt den Kredit vollkommen auf sich (in so fern die Bank da mitspielt).

    Da es mittlerweile, wie gesagt EURE Schulden sind (dies hast du damals mit deiner Unterschrift auf dem Kreditvertrag anerkannt / übernommen)... müsst ihr das zurück zahlen und du könntest das nicht mal bei deiner Frau einklagen... außer ihr habt euch Privat ein Vertrag gemacht, dass du ihr den Betrag nur "leihst / bürgst". Würde deine Frau jetzt anfangen, die Raten nicht mehr zu bezahlen, dann würde die Bank sich an dich wenden. Da deine Eigentumswohnung hinterlegt ist, sieht die Bank ganz klar, dass bei dir eher etwas zu holen ist als bei deiner Frau... somit hast du wirklich die A-Karte gezogen.

    Ich würde dir empfehlen dich mit deiner Frau zu einigen, wie es mit dem Kredit weiter gehen soll. Ich weiß, leichter gesagt als getan.

    Meine Aussage betrifft nun lediglich den Rechtlichen Weg der Bank, ob du vor einem Familiengericht eure Schulden bei der Scheidung "teilen" könnt, dass weiß ich nicht. Aber wenn, wird es wohl bei teilen bleiben, denn es sind ja wie gesagt mittlerweile eure Schulden... also wird kein Richter dies vollkommen deiner Frau zusprechen. Diese Teilung würde aber nun nicht heißen, dass der Kredit geteilt wird. Zahlt deine Frau trotzdem nicht, musst du dennoch den Kredit weiter bedienen und hast dann eben ein Anspruch gegen deine Frau. Dies müsstest du dann aber via Zivilklage / Pfändung selber eintreiben... die Bank hat damit nichts zu tun.

    lg esco

    Ps.: Der neuen Bank brauchst du die Zahlungsverpflichtungen nicht mitteilen, so lange keine Pfändung von irgendwem vorliegt, interessiert das die neue Bank recht wenig. Im Gegenteil, überweisen dürfen sie sowieso nichts ohne die Verfügung vom Kontoinhaber.

  4. Avatar von Udo40
    Udo40 ist offline

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    Standard AW: PrivatKredit für die Frau umgeschuldet

    Da ist wirklich wenig zu machen. Du könntest tatsächlich nur auf eine private Lösung mit Deiner Frau hinarbeiten. Vielleicht weiß ein Anwalt noch einen anderen Weg, aber mir fällt wirklich keiner ein.

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