Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?
Eine Bekannte hat mich gebeten, für sie eine Bürgschaft für einen Kredit zu übernehmen. Ich
bin auch gerne dazu bereit, möchte mich aber auch in irgendeiner Form absichern. Ich kann
mir das zwar jetzt überhaupt nicht vorstellen, aber es kann ja immerhin passieren, dass ein
Kreditnehmer es darauf anlegt, die Raten nicht selber bezahlen zu müssen. In diesem Fall
müsste ich ja dann einspringen, was mir vielleicht auch nicht leicht fällt, sondern eben aus
heutiger Sicht ein Freundschaftsdienst wäre. Gibt es beim Vertragsabschluss bestimmte
Konditionen, die man einen als Bürge schützen?
AW: Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?
Da Bürgschaften heute gesamtschuldnerisch getätigt werden, schützt dich leier nichts. Du springst also als zusätzlicher Kreditnehmer ein und musst somit im Notfall auch die Tilgung übernehmen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt.
AW: Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?
Zitat von Udo40
Da Bürgschaften heute gesamtschuldnerisch getätigt werden, schützt dich leier nichts. Du springst also als zusätzlicher Kreditnehmer ein und musst somit im Notfall auch die Tilgung übernehmen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt.
Ich kann da sogar noch etwas drauf legen.
Ein Bürge verlangt die Bank nicht aus Spaß, sondern weil sie davon ausgeht, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht von alleine abbezahlt bekommt. Daher wendet sich die Bank (wenn der Kredit nicht mehr bezahlt wird) ziemlich gerne direkt an den Bürgen .
Das heißt... Der Bürge springt nicht erst ein, wenn der Kreditnehmer offiziell Pleite ist sondern direkt.
AW: Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?
Jepp und man haftet für den Kredit so, als ob man ihn selbst aufgenommen hätte. Deswegen würde ich maximal für ein Familienmitglied bürgen, aber niemals für andere Menschen. Auch wenn man noch so gut befreundet ist - bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf.