Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?

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  1. Avatar von Morph
    Morph

    Standard Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?

    Eine Bekannte hat mich gebeten, für sie eine Bürgschaft für einen Kredit zu übernehmen. Ich
    bin auch gerne dazu bereit, möchte mich aber auch in irgendeiner Form absichern. Ich kann
    mir das zwar jetzt überhaupt nicht vorstellen, aber es kann ja immerhin passieren, dass ein
    Kreditnehmer es darauf anlegt, die Raten nicht selber bezahlen zu müssen. In diesem Fall
    müsste ich ja dann einspringen, was mir vielleicht auch nicht leicht fällt, sondern eben aus
    heutiger Sicht ein Freundschaftsdienst wäre. Gibt es beim Vertragsabschluss bestimmte
    Konditionen, die man einen als Bürge schützen?

  2. Avatar von Udo40
    Udo40 ist offline

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    Standard AW: Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?

    Da Bürgschaften heute gesamtschuldnerisch getätigt werden, schützt dich leier nichts. Du springst also als zusätzlicher Kreditnehmer ein und musst somit im Notfall auch die Tilgung übernehmen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt.

  3. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?

    Zitat Zitat von Udo40
    Da Bürgschaften heute gesamtschuldnerisch getätigt werden, schützt dich leier nichts. Du springst also als zusätzlicher Kreditnehmer ein und musst somit im Notfall auch die Tilgung übernehmen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt.
    Ich kann da sogar noch etwas drauf legen.

    Ein Bürge verlangt die Bank nicht aus Spaß, sondern weil sie davon ausgeht, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht von alleine abbezahlt bekommt. Daher wendet sich die Bank (wenn der Kredit nicht mehr bezahlt wird) ziemlich gerne direkt an den Bürgen .

    Das heißt... Der Bürge springt nicht erst ein, wenn der Kreditnehmer offiziell Pleite ist sondern direkt.

  4. Avatar von Udo40
    Udo40 ist offline

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    Standard AW: Welche speziellen Konditionen gelten für Bürgen eines Kredits?

    Jepp und man haftet für den Kredit so, als ob man ihn selbst aufgenommen hätte. Deswegen würde ich maximal für ein Familienmitglied bürgen, aber niemals für andere Menschen. Auch wenn man noch so gut befreundet ist - bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf.

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