folgendes wir hatten eine Baufinanzierung bei der Bank XX abgeschlossen, nach 10 Jahren Zinsbindungsfrist, die auch bereits ausgelaufen ist, haben wir bei der gleichen Bank einen erneute Baufinanzierung abgeschlossen über die Restsumme. (auch 10Jahre)
Nun ist 1 Jahr nach dem Abschluss vergangen und wir haben eine höhere Summe Geld erhalten und würden gerne die restlichen 87.000€ ablösen, die ja jetzt noch 9 Jahren weiterlaufen würden.
Jetzt verlangt die Bank aber eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dürfen die das ?
Ich habe mal wo gelesen, dass man nach 10 Jahren ohne Probleme aus der Baufinanzierung kommt... auch wenn man bei der selben Bank einen erneuten Kredit abgeschlossen hat. Könnt Ihr mir da helfen oder einen Tipp geben ?
eine neuerliche Zinsfestschreibung bedingt einer erneuten Vorfälligkeitsentschädigung, sollten sie innerhalb der Zinsfestschreibung das Darlehen tilgen wollen.
Eine Prolongation ( Anschlussfinanzierung ) wird genauso behandelt wie eine Neufinanzierung.
Maßgeblich ist der Zeitraum der rechtlich geschützten Zinserwartung.
Richtig ist, dass man bei Zinsbindungsfristen > 10 Jahre, der Vertrag nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann. Aber das ist ja bei Euch anscheinend nicht der Fall gewesen, da Euer Vertrag nach 10 Jahren auslief. Mit der Anschlussfinanzierung ist ein neuer Vertrag begründet worden, der der die Frist der rechtlich geschützten Zinserwartung neu in Lauf setzt. Das ist die allg. Theorie.
(Quelle: Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung? )
Uns fehlen die tatsächlichen Vertragsunterlagen. Es wird wohl nur ein Jurist oder ein Sachverständiger beurteilen können, ob Ihr tatsächlich vertraglich gebunden seid oder wie Ihr sonst vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung das Darlehen tilgen könnt.
so wie Du den Fall schilderst, hat die Bank ein Recht auf Vorfälligkeitsentschädigung. Du hast einen (neuen) Darlehensvertrag abgeschlossen. Beide Vertragspartner sind daran gebunden.
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hat die Rechtsprechung schon seit Jahren konkrete Regeln/Vorgaben aufgestellt. Diese gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, z.B. Verkauf der Immobilie. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, ist der Geldgeber nicht an die Berechnungsvorgaben gebunden. Eure Bank kann also die Vorfälligkeitsentschädigung höher berechnen als von den Gerichten vorgegeben.
Euro Bank kann aber auch einfach sagen, dass dass alles nicht geht und die Sondertilgung verweigern.