Guten Tag, ich bin neu hier im Forum. Kurz zum Sachverhalt:
2004 schloß ich bei der Hannoverschen Leben (HL) eine Risiko-LV mit BUZ-Zusatz ab (Tarif Comfort-BUZ, Tarifstand: BU-04). 2006 erhielt ich Schwerbehindertenausweis mit 80%. Seit 2007 fiel ich arbeitsmäßig ca. 6 Monate aufgrund Krankheit aus. Bisher hatte ich 3 Reha´s (2008, 2009, 2010). Nach letzter Reha Arbeitseinstieg nach Hamburger Modell. Dieses ist
bei 5 Stunden Arbeitszeit aufgrund Erschöpfung abgebrochen worden. Seit 07.08.2009 aufgrund Depression krankgeschrieben. März 2011 erhielt ich nach GA der RV Bund (Psychologe/Neurologe) eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Im gleichen Monat Leistungen aus der BUZ beantragt. Im Juni 2011 Leistungen aus der betrieblichen Pensionskasse bewilligt. HL versuchte mir Obliegenheitsverletzung (vorvertragliche Anzeigepflicht) vorzuwerfen. Dies wurde von meinen Ärzten widerlegt. Nun meldet sich HL, dass sie eine externe Firma (ASS GmbH, Sundern) beauftragt hat die Abschlußprüfung vorzunehmen. Dazu soll in meiner Wohnung ein persönliches Gespäch geführt werden. Ich befürchte, wenn ich denn zustimme, dass ich beim Rechtsstreit mit HL dann schlechte Karten habe. Nun meine Frage. Kann ich dieses Gespräch ablehnen, ohne meine Mitwirkungspflichten zu verletzten. Kann ich mich nur auf schriftlichen Austausch mit der HL berufen. Meine Ärzte haben der HL ein Arbeitsvermögen von 1 bis 2 Strunden attestiert. Ich habe den Eindruch als ob sich die HL aus der Leistungspflicht herausmogeln will. Da meine EU-Rente sehr niedrig ist, bin ich auf die Zahlung der BUZ-Rente angewiesen. Grund für Berentung: HIV-Infektion kurz vor Aids-Endstadium und Depression.
Ich bin dankbar für jede Empfehlung und jeden Hinweis.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
neutraler Tippgeber
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neutraler Tippgeber
AW: Leistungsprüfung bei BUZ-Versicherung
Hallo Apophis,
eine BU- Leistungsprüfung ist ein sehr heikles Thema, wie Sie selbst bereits gemerkt haben. Von daher empfehlt es sich unbedingt rechtlichen Beistand zu suchen. Dies kann durch einen Rechtsanwalt erfolgen oder auch durch einen sogenannten Versicherungsberater nach § 34d GewO BVVB - Beratersuche
Natürlich kostet das wieder Geld, doch viele Versicherer spielen auf Zeit bis der Versicherte keine Reserven mehr hat, und dann wird ein außergerichtlicher Vergleich "erzwungen".
In Ihrem geschilderten Fall würde ich persönlich energischer vorgehen.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#3
Reibold
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Reibold
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AW: Leistungsprüfung bei BUZ-Versicherung
Hallo!
Sie Fragen:
"Kann ich dieses Gespräch ablehnen, ohne meine Mitwirkungspflichten zu verletzten. Kann ich mich nur auf schriftlichen Austausch mit der HL berufen."
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass Sie in einem Rechtsstreit damit gute Karten hätten!
Vielleicht wäre es besser das Gesprächsangebot anzunehmen, zu diesem Termin aber einen Anwalt oder Ihren Arzt mit einzuladen. Falls das nicht klappt, mindestens einen Zeugen! Die "Gegenseite" wird auch nicht alleine sein!
Das Ausgliedern der Leistungsprüfung an einen externen Dienstleister ist nicht ungewöhnlich für einen Direktversicherer. Die haben häufig keine eigenen Fachleute für die Leistungsprüfung.