Gibt es beim Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse auch eine Untersuchung?
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Gibt es beim Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse auch eine Untersuchung?
Nach reiflicher Überlegung und einigen Vergleichen habe ich mich dazu durchgerungen, im nächsten Jahr die Krankenkasse zu wechseln.
Mir scheint, als gäbe es bei anderen Kassen doch bessere Leistungen.
Ich möchte gerne von der Pronova in die Techniker Krankenkasse wechseln, weil sie einige Leistungen übernimmt, die ich jetzt nicht erstattet bekomme.
Muss ich damit rechnen, dass ich noch einmal zu einer ärztlichen Untersuchung muss, wenn ich bei der Techniker Kasse den Antrag gestellt habe?
Oder gelten solche Untersuchungen nur für den Eintritt in eine private Krankenversicherung?
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AW: Gibt es beim Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse auch eine Untersuchung?
Hallo Troll45,
die Gesetzlichen Krankenkassen kennen keine Gesundheitsprüfungen in ihren Aufnahmebedingungen. Sie können auch schwer erkrankt die Kassen jederzeit wechseln.
Jedoch haben die gesetzlichen Krankenkassen Fristen:
18 Monate, die Sie mindestens in einer Kasse verweilen müssen bevor Sie zu einer neuen wechseln dürfen.
(Ausnahme: z.B. Erhebung eines Zusatzbeitrag -> Sonderkündigungsrecht)
2 volle Monate Wechselfrist von der alten zu der neuen Kasse
bis zu 3 Jahre Bindefrist bei Abschluss eines Wahltarifes bei einer Kasse.
Darüber hinaus gab es Berichte, dass manche Kassen erkrankte Mitglieder der insolventen City BKK nur mit Schikane aufgenommen haben.
Aber im Normalfall gib es keine Probleme beim Wechseln.
Grüße
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