Habe ich ein Anrecht auf eine Abrechnung in Schriftform?
Seit fünf Monaten arbeite ich in einem Betrieb, der sich mit der Betreuung von elektronischen Anlagen beschäftigt. Ich habe eine volle Stelle und verdiene im Monat 2800 Euro brutto. Soweit ist also alles in Ordnung. Am Anfang habe ich mich auch noch nicht darüber gewundert, aber inzwischen kommt es mir doch ein wenig seltsam vor, dass ich meine Abrechnungen lediglich online zugeschickt bekomme. Das ist zwar so gesehen erst mal nicht unpraktisch, aber wenn ich zum Beispiel eine Abrechnung benötige, um sie bei der Bank oder bei einem Vermieter vorzulegen, reicht dann auch ein Ausdruck aus dem Computer oder habe ich nicht doch ein Anrecht auf eine Abrechnung in Schriftform?
AW: Habe ich ein Anrecht auf eine Abrechnung in Schriftform?
Zitat von Larsi
Seit fünf Monaten arbeite ich in einem Betrieb, der sich mit der Betreuung von elektronischen Anlagen beschäftigt. Ich habe eine volle Stelle und verdiene im Monat 2800 Euro brutto. Soweit ist also alles in Ordnung. Am Anfang habe ich mich auch noch nicht darüber gewundert, aber inzwischen kommt es mir doch ein wenig seltsam vor, dass ich meine Abrechnungen lediglich online zugeschickt bekomme. Das ist zwar so gesehen erst mal nicht unpraktisch, aber wenn ich zum Beispiel eine Abrechnung benötige, um sie bei der Bank oder bei einem Vermieter vorzulegen, reicht dann auch ein Ausdruck aus dem Computer oder habe ich nicht doch ein Anrecht auf eine Abrechnung in Schriftform?
hm.... und wie stellst Du dir diese Schriftform vor!
AW: Habe ich ein Anrecht auf eine Abrechnung in Schriftform?
naja, meine Abrechnung ist letztlich auch nur ein Ausdruck. Bekomme sie zwar in Papierform, aber letztlich könnte ich sie mir auch selbst ausdrucken. Wäre das gleiche Resultat.
Frag mal bei Betriebsrat nach. Evtl. gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu. Ansonsten kannst Du doch der Personalabteilung um eine Abrechnung in Papierform bitten. Machen die bestimmt.
AW: Habe ich ein Anrecht auf eine Abrechnung in Schriftform?
Es gibt juristisch den Unterschied zwischen Schriftform und Textform.
e-Mail ist keine Schriftform. In §108 der Gewerbeordnung wird für die Entgeltabrechnung aber nur eine Textform gefordert. Diese ist mit der Übersendung per e-Mail gegeben. Also kein Anrecht. Glaube aber nicht, dass sich ein Arbeitgeber weigern würde, wenn man ihn nett bittet.