Riester Einzahlungen

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  1. Avatar von Berghofer
    Berghofer ist offline
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    Standard Riester Einzahlungen

    Hallo,
    wirkt es sich bzgl. der Höhe der zukünftige Rente positiv aus, wenn man mehr als 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, abzüglich der erhaltenen Zulagen einzahlt (also mehr als nötig um die volle Grundzulage zu erhalten), oder hat dies nur steuerrechtliche Vorteile ?

    mfG
    Berghofer

  2. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: Riester Einzahlungen

    Hallo Berghofer,

    ... wenn Sie die gesetzliche Rente meinen: NEIN.

    ... wenn Sie die Kapitalrente aus Ihrem privaten Riester-Vertrag von der Gesellschaft XY meinen: JA.

    Steuerliche Vorteile:
    Wer mehr als 4% seines Rentenversicherungspflichtigen Einkommens in seinen privaten Riester-Vertrag bei Banken, Versicherungen, Investmenthäusern etc. einbezahlt, kann noch zusätzlich steuerliche Vorteile (abhängig von der individuellen steuerlichen Situation) generieren. Mehr Zulagen gibt es aber nicht.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  3. Avatar von sabine75
    sabine75 ist offline

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    Standard AW: Riester Einzahlungen

    Mal abgesehen davon,dass man mit einem Riester-Fondssparplan doch theoretisch die Abgeltungssteuer umgehen kann?
    Es spricht doch nichts dagegen,meinetwegen den Höchstbetrag für die maximale Förderung einzuzahlen und (bei entsprechenden steuerlichen Gegebenheiten) darüberhinaus Geld einzuzahlen,dass dann nicht von der Abgeltungssteuer betroffen ist,da es sich um ein Riester-Produkt handelt?
    Falls ich mich hier täuschen sollte,mögen mich die Experten bitte korrigieren..

  4. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Cool AW: Riester Einzahlungen

    Nein Sabine75, Sie täuschen sich nicht!

    Es ist absolut richtig, dass ungeförderte Beiträge zu einem Riester-Vertrag nach der günstigen Regelung für "normale" Renten- und Lebensversicherungen besteuert werden. Auch unterliegen diese Beiträge plus daraus resultierende Erträge nicht den, für die Riester-Förderung geltenden Auszahlungsregelungen.

    Von daher kann man auch gerne mehr als EUR 2100 (abzügl. Zulagen) im Jahr einzahlen. Das muss aber nicht zwingend ein Riester-Investmentsparplan sein.

    Trotzdem, sehr gute Ergänzung.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  5. Avatar von ollicor
    ollicor ist offline

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    Standard AW: Riester Einzahlungen

    Also wenn man mehr als die 4 % einzahlt hat dies nur steuerliche Auswirkungen. Bevor man sich aber dafür entscheidet, sollte man folgendes überlegen: Eine Riesterrente ist eine lebenslange Rente, die nur mit 30 % kapitalisiert werden kann. Die Rendite dieser Rentenabsicherung ist letzendlich eine Wette gegen den Tod. Je länger ich lebe, um so mehr Rendite erwirtschafte ich. Mein Ehepartner ist nur im Rahmen der Rentengarantiezeit abgesichert. Beispiel: Ich versterbe nach 5 Jahren Rentenbezug und habe eine 10 jährige Rentengarantie abgeschlossen, dann bekommt mein Ehepartner noch 5 Jahre Rente und dann ist das Geld weg. Eine Vererbbarkeit ist nicht gegeben.
    Wenn ich also mehr als die 4 % sparen möchte bieten sich zwei Alternativen mit denen ich den gleichen Spareffekt steuerlich erziele, wie mit Riester:

    Die beste Variante ist eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Gehaltsumwandlung, bei Ablauf kann ich zwischen lebenslanger Rente und Kapitalleistung wählen. Hier wäre eine Vererbbarkeit gegeben. Interessant ist diese Lösung auch dann, wenn ich vermögenswirksame Leistungen nutze. Die kann ich dann auch in eine Gehaltsumwandlung umstellen und erziele bei gleichem Aufwand ca. das doppelter an Sparrate.
    Eine andere Möglichkeit wäre die Rürup-Rente, sollte in der Verzinsung besser als Riester sein und ich kann in einem solchen Vertrag meinen Lebenspartner absichern, dass wenn ich versterbe er die Rente lebenslang wieterbekommt. Vererbbarkeit durch Kapitalisierung ist hierbei leider nicht gegeben.

    Lieben Gruß

    Roland Kricklies

  6. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Riester Einzahlungen

    eine kleine Anmerkung dazu:

    alle Riesterbeiträge die über die 2.100 € abzüglich Zulage p.a. hinaus gehen, sind nicht Hartz IV sicher.

    Gruß Naseweis

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