Hallo Tosca,
bevor Sie eine VBL-Entgeltumwandlung abschließen,
unterhalten Sie sich zuerst einmal mit älteren Kollegen.
Im öffentlichen Dienst wurde die Zusatzversorgung der Bediensteten in 2002 in ein neues System überführt und dadurch wurde die Zusatzversorgung fürs Alter kräftig reduziert.
Und dies kam, da man die damalige zugesagte Absicherung falsch kalkuliert hatte.
Und dies kann Ihnen auch heute bei dieser VBL-Entgeltumwandlung passieren, denn in den Vertragsbedingungen steht folgendes:
§ 8 Leistungsvorbehalt
1
Die sich aus den §§ 5 bis 7 ergebenden Betriebsrenten
sind der Höhe nach bis zu 75 Prozent garantiert.
2Bei unerwartet ungünstiger Entwicklung von Risiko und/oder
Kapitalertrag können Anwartschaften und Ansprüche,
sofern der Einsatz der Verlustrücklage und der Rückstellung
nach § 27 zu ihrer Aufrechterhaltung nicht ausreicht,
um bis zu 25 Prozent ihres ursprünglichen Betrages herabgesetzt
werden.
Ich habe kein Vertrauen zu der Entgeltumwandlung der VBL.
Kann Ihnen nur abraten hier eine BAV abzuschließen.
Erhalten Sie sich Ihren Riestervertrag und schließen Sie evt. noch einen Basisvertrag ab. Aber das sollten Sie sich erst von einem Vorsorgespezialisten berechnen lassen.
Viele Grüße!
auch ein geprellter der VBL-Zusatzversorgung
Naseweis