die Möglichkeiten werden von deinem Budget bestimmt. Bei der von dir beschriebenen Vorgehensweise benötigst du eine Zwischenfinanzierung für das EFH. Kaufpreis und Nebenkosten werden mit dem vielleicht vorhandenen Eigenkapital und einem Darlehen finanziert. Nach dem Verkauf der ETW bleibt vielleicht noch ein Rest neues Darlehen übrig, welches dann vielleicht länger finanziert werden soll. Das Darlehen der ETW wird dann also fortgeführt und auf das EFH übertragen. Die Zwischenfinanzierung muss dann bei der gleichen Bank gemacht werden, wo auch schon die ETW finanziert wurde.
Oder du machst für das EFH ein ganz neues Darlehen, einen Teil fest für länger und den anderen Teil variabel. Den variablen Teil kannst du mit dem Überschuss durch den Verkauf der ETW schnell zurückzahlen. Dieses Variante ist interessant, wenn das bestehende Darlehen der ETW einen schlechteren Zinssatz hat als das, was dir heute am Markt angeboten wird.
Letztlich muss jede Variante mit deiner Geldbörse abgeglichen werden. Du benötigst unterschiedliche Liquidität während der Kauf-/Verkaufsphasen. Und den Geldgeber musst du natürlich auch von deiner Vorgehensweise überzeugen.
Eine Zwischenfinanzierung stellt die Lösung für eine Finanzierungslücke dar, wenn der Bauherr wie in Ihrem Fall seine Eigentumswohnung erst nach der Fertigstellung des Hauses verkauft. Generell steht ihm dann erst zu diesem Zeitpunkt ein gewisser Betrag an Eigenkapital zur Verfügung. Dies wird aber bereits vor dem Verkauf für den Hausbau benötigt und deshalb zwischenfinanziert. Man schließt bei der Bank einen Zwischenfinanzierungsvertrag ab und vereinbart eine gewisse Darlehenssumme. Diese wird dem Darlehnsnehmer ausgezahlt und bis zu dem Zeitpunkt des Verkaufs der ETW zur Verfügung gestellt.
Für diese Zeit der Zwischenfinanzierung muss der Bauherr Zinsen zahlen, welche vergleichsweise hoch sind. Daher sollte diese Art der Finanzierung nicht zu lange in Anspruch genommen werden.
Zudem ist bei einem zwischenfinanzierten Kredit auch keine Tilgung vorgesehen. Der Bauherr hat für die Dauer der Laufzeit nur die Zinsen zu entrichten und mit Veräußerung seines Besitzes beziehungsweise mit Auszahlung seiner Geldanlage den Kredit auf einmal zurück zu zahlen...