Sonderkündigungsrecht von PKV nicht akzeptiert

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  1. Avatar von Witt Angelika
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    Daumen runter Sonderkündigungsrecht von PKV nicht akzeptiert

    Hallo,

    bin neu hier und hoffe, dass ich hier hilfreiche Antworten auf unser Problem mit unserer PKV erhalte.

    Unsere PKV hat zum Jahresanfang 2011 die Beiträge erhöht.
    Wir haben das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragsanpassung fristgerecht genutzt und schriftlich die PKV gekündigt.
    Die Barmenia akzeptiert unsere Kündigung mit folgenden Worten nicht:
    " Seit dem 01.01.2009 muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland kranken- und pflegeversichert sein. Dieser Versicherungsschutz muss bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen.
    Was bedeutet das für die Kündigung?
    Diese kann nur wirksam werden, wenn der Barmenia bis spätestens zum Kündigungstermin die entsprechenden Nachweise für die Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen (z.B. eine Annahmebestätigung des neuen Versicherers oder eine Kopie der Police).
    Der Antrag auf den Versicherungsschutz sagt nichts darüber aus, dass Versicherungsschutz besteht oder dieser übernommen wird. Ein Antrag kann auch abgelehnt werden.
    Eine Kündigung ist frühestens zum 30.11.2011 möglich."

    Meine Frage: Ist es wirklich so, dass man sein Sonderkündigungsrecht der PKV wegen Beitragserhöhung nur dann geltend machen kann, wenn eine Versicherungspolice einer anderen PKV zum Kündigungstermin vorliegt???
    Was geht es die Barmenia an, wo und zu welchen Konditionen ich versichert bin?

    Eine neue PKV besteht und aus der Barmenia kommen wir nicht raus!

    Auf Ihre Antworten bin ich gespannt...

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht von PKV nicht akzeptiert

    Hallo,

    was die Barmenia mitteilt ist richtig.

    Also der Barmenia, eine Bestätigung der neuen PKV zuschicken und schon passt es. Diese Bestätigung muss nicht die Tarife beinhalten.

    Gruß Naseweis

  3. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht von PKV nicht akzeptiert

    Hallo Frau Witt,

    Ganz so unkompliziert wird das wohl nicht (mehr) über die Bühne gehen.

    Seit Einführung der Versicherungspflicht ist das Vorgehen, wie von der Barmenia praktiziert - gängige Praxis bei den Versicherungsunternehmen:
    - Kunde kündigt fristgerecht (z.B. am 30.09.2010 zum 01.01.2011)
    - Gesellschaft bestätigt Kündigungseingang und
    - Gesellschaft bestätigt Kündigung unter dem Vorbehalt, dass bis zum 31.12.2010 ein entsprechender Nachweis einer Folgeversicherung vorliegt. (Dazu sollten Sie eigentlich von Ihrer neuen PKV eine entsprechende Bestätigung erhalten haben, die Sie bis zum genannten Termin der alten PKV hätten einreichen müssen) Das ist offensichtlich nicht erfolgt (Gründe dafür könnten von Bedeutung sein- Stichwort Maklerhaftung)
    Jetzt steht die Barmenia auf dem Standpunkt, dass die Kündigung nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.

    Wenn ich das bis hierhin einigermassen richtig zusammen gefasst und interpretiert habe, wird auch das (nachträgliche) Einreichen der Bescheinigung des neuen Versicherers das Problem nicht lösen.

    Gottseidank haben sich in letzter Zeit die ersten Gerichte mit dieser geschilderten Praxis der Versicherungen beschäftigt müssen - meist mit ungünstigem Ausgang für die Versicherungen.

    Mein TIPP:
    Kurz einen Anwalt konsultieren, der soll an die Barmenia schreiben und dabei Bezug nehmen auf z.B. folgendes Urteil: LG Hagen, Az. 10 O 128/10

    Dann klappts auch mit der Barmenia

    Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.

    Sonnige Grüße aus Hessen

  4. Avatar von Witt Angelika
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht von PKV nicht akzeptiert

    Zitat Zitat von Naseweis
    Hallo,

    was die Barmenia mitteilt ist richtig.

    Also der Barmenia, eine Bestätigung der neuen PKV zuschicken und schon passt es. Diese Bestätigung muss nicht die Tarife beinhalten.

    Gruß Naseweis
    Hallo,

    der Barmenia lag im Dezember 2010 der Antrag auf PKV bei der ARAG vor.
    Bis alle Arztuntersucheungen abgeschlossen waren war es dann
    Januar 2011.
    Die Police des neuen Versicherungsvertrages ging dann umgehend an die Barmenia.
    Doch die Barmenia beharrt darauf, dass die Police der neuen PKV zum Kündigungstermin hätte vorliegen müssen.
    Wozu gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung, wenn man eh nicht die Chance hat, all die Forderungen der neuen Versicherung so schnell zu erfüllen?

    Mal sehen, ob ich mich an Stern TV oder die Bildzeitung wende.
    Denn bevor wir zur Barmenia gewechselt sind, übrigens wegen Beitragserhöhung, gab es keinerlei Probleme bezüglich der Kündigung mit der vorherigen PKV.

    Mfg
    A. Witt

  5. Avatar von Witt Angelika
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht von PKV nicht akzeptiert

    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    Hallo Frau Witt,

    Ganz so unkompliziert wird das wohl nicht (mehr) über die Bühne gehen.

    Seit Einführung der Versicherungspflicht ist das Vorgehen, wie von der Barmenia praktiziert - gängige Praxis bei den Versicherungsunternehmen:
    - Kunde kündigt fristgerecht (z.B. am 30.09.2010 zum 01.01.2011)
    - Gesellschaft bestätigt Kündigungseingang und
    - Gesellschaft bestätigt Kündigung unter dem Vorbehalt, dass bis zum 31.12.2010 ein entsprechender Nachweis einer Folgeversicherung vorliegt. (Dazu sollten Sie eigentlich von Ihrer neuen PKV eine entsprechende Bestätigung erhalten haben, die Sie bis zum genannten Termin der alten PKV hätten einreichen müssen) Das ist offensichtlich nicht erfolgt (Gründe dafür könnten von Bedeutung sein- Stichwort Maklerhaftung)
    Jetzt steht die Barmenia auf dem Standpunkt, dass die Kündigung nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.

    Wenn ich das bis hierhin einigermassen richtig zusammen gefasst und interpretiert habe, wird auch das (nachträgliche) Einreichen der Bescheinigung des neuen Versicherers das Problem nicht lösen.

    Gottseidank haben sich in letzter Zeit die ersten Gerichte mit dieser geschilderten Praxis der Versicherungen beschäftigt müssen - meist mit ungünstigem Ausgang für die Versicherungen.

    Mein TIPP:
    Kurz einen Anwalt konsultieren, der soll an die Barmenia schreiben und dabei Bezug nehmen auf z.B. folgendes Urteil: LG Hagen, Az. 10 O 128/10

    Dann klappts auch mit der Barmenia

    Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.

    Sonnige Grüße aus Hessen

    Hallo Herr Wolnitza,

    vielen Dank für Ihre Antwort und die Info über das Urteil des LG Hagen.
    Werde unserem Anwalt das Aktenzeichen zukommen lassen und abwarten wie die Barmenia reagiert.

    Mfg
    A. Witt

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