Hallo Frau Witt,
Ganz so unkompliziert wird das wohl nicht (mehr) über die Bühne gehen.
Seit Einführung der Versicherungspflicht ist das Vorgehen, wie von der Barmenia praktiziert - gängige Praxis bei den Versicherungsunternehmen:
- Kunde kündigt fristgerecht (z.B. am 30.09.2010 zum 01.01.2011)
- Gesellschaft bestätigt Kündigungseingang und
- Gesellschaft bestätigt Kündigung unter dem Vorbehalt, dass bis zum 31.12.2010 ein entsprechender Nachweis einer Folgeversicherung vorliegt. (Dazu sollten Sie eigentlich von Ihrer neuen PKV eine entsprechende Bestätigung erhalten haben, die Sie bis zum genannten Termin der alten PKV hätten einreichen müssen) Das ist offensichtlich nicht erfolgt (Gründe dafür könnten von Bedeutung sein- Stichwort Maklerhaftung)
Jetzt steht die Barmenia auf dem Standpunkt, dass die Kündigung nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.
Wenn ich das bis hierhin einigermassen richtig zusammen gefasst und interpretiert habe, wird auch das (nachträgliche) Einreichen der Bescheinigung des neuen Versicherers das Problem nicht lösen.
Gottseidank haben sich in letzter Zeit die ersten Gerichte mit dieser geschilderten Praxis der Versicherungen beschäftigt müssen - meist mit ungünstigem Ausgang für die Versicherungen.
Mein TIPP:
Kurz einen Anwalt konsultieren, der soll an die Barmenia schreiben und dabei Bezug nehmen auf z.B. folgendes Urteil: LG Hagen, Az. 10 O 128/10
Dann klappts auch mit der Barmenia
Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.
Sonnige Grüße aus Hessen