Hallo zusammen,

Ich bin neu im Forum und hoffe daher, dass ich gerade in der richtigen "Sparte" schreibe. Bin noch ein absoluter Neuling, was das Thema "Aktien/Börse" betrifft, muss aber in ein paar Tagen meine erste Finanzwesen-Klausur im Studium schreiben. Daher folgende Frage (Ich komme absolut nicht weiter):
Ich habe "gelernt" bzw in ganz vielen Büchern folgendes gelesen:

Eine bedingte Kapitalerhöhung (=KE) darf nur zur Einlösung von Aktienbezugsrechten …
•…aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
•…der Aktionäre einer bei einer
•…von AN (Belegschaftsaktien) und Mitgliedern der GF beschlossen werden. Dann steht fast immer im selben Kontext, dass ein Bezugsrecht für Altaktionäre dabei ausgeschlossen ist. Im selben "Atemzug" steht dann aber, dass Altaktionäre beispielsweise ein Bezugsrecht auf Wandelanleihen haben und somit INDIREKT doch ein Bezugsrecht auf junge/neue Aktien haben. Was denn nun? Kann also dann doch jeder Altaktionär ein BR auf junge Aktien haben bzw. im Endeffekt junge Aktien erwerben? Oder ist das nur eine Schutzmaßnahme vor Verwässerung seines Kapitals bzw. er darf nur Wandelanleihen beziehen aber sie nicht in neue Aktien umwandeln?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ich hoffe, das mir irgendjemand helfen kann, da ich diesen "Widerspruch" jetzt seit Stunden nicht lösen kann.

Vielen lieben Dank vorab.