Gibt es eine Höchstgrenze für Abschluss- und Verwaltungskosten?
hallo, mein freund zahlt seit über 7 jahren in eine renten-fondspolice ein. er hat bisher über 7 tausend euro eingezahlt. davon bleibt bisher nur 1/3 übrig als investierte prämie. die anderen 2/3 !!! sind verwaltungs- und abschlusskosten. darf das sein?
AW: Gibt es eine Höchstgrenze für Abschluss- und Verwaltungskosten?
Immer wieder dasselbe. Da hat wohl wieder mal ein ehrbarer Vermittler die Kosten verschwiegen, was?
Ja, drea, das darf sein. All diese Sparprodukte sind kostenpflichtig. Es gibt nichts umsonst.
Du musst dir das so vorstellen: Kaum hast du einen Sparvertrag unterschrieben, hast du auch schon mehrere Tausend Euro an Schulden, die du die nächsten Jahre brav abstottern darfst. Erst wenn diese Kosten bezahlt sind, kommt dein Konto so langsam ins Plus.
Ein fairer Vermittler teilt seinem Kunden die Kosten vor Vertragsunterzeichnung mit, ein unfairer Vermittler verschweigt sie.
Seit 2008 ist der Vermittler solcher Produkte gesetzlich verpflichtet, vor Vertragsunterzeichnung ohne Aufforderung diese Kosten offenzulegen.
Dreimal darfst du raten, warum dieses Gesetz eingeführt wurde.
AW: Gibt es eine Höchstgrenze für Abschluss- und Verwaltungskosten?
Ja leider, es darf sein. Wie Graufell bereits geschrieben hat, sollte es für jeden ordentlichen Vertreter der Branche verpflichtend sein, auf entsprechende Kosten hinzuweisen und diese auch zu erklären!!!
Trotzdem gibt es zwischen den Anbietern und Anlageformen eklatante Unterschiede. Diese können locker bis zu 40% abweichen.
Leider sind es auch immer wieder die selben Verdächtigen, die die vorwiegend risikobehafteten Produkte an den Mann oder die Frau bringen.
Bei all diesen Versicherten , die irgendwann zu mir kamen, war eigentlich immer eine Sache gleich. Sie hatten keine Ahnung, was sie da unterschrieben hatten, und auch die " Vertriebspersonen" waren gleichen
Strukturvertrieben zuzuordnen.