Nachdem es mir in jungen Jahren aus finanziellen Gründen nicht möglich war, zu studieren,
habe ich einen Beruf ergriffen, der mich nicht unbedingt glücklich macht. Inzwischen habe ich
eine Familie, die ich versorgen muss, würde aber gerne immer noch studieren.
Allerdings kann ich dabei nicht auf ein Gehalt oder irgendeine andere Art der Zuwendung
verzichten. Habe ich zum Beispiel bei einem Fernstudium auch die Chance, einen Studienkredit
zu beantragen? Dann könnte ich nämlich wenigstens Teilzeit arbeiten und hätte dennoch Zeit
für das Studium.Wie muss man diesen Studienkredit zurückzahlen?
Such mal nach dem Stichwort "Meister-Bafög", ich meine das gibt es was in der Richtung. Aber habe das nur so im Ohr. Kenne ad hoc keine Details.
Attraktive Förderung
Das Meister-BAföG wird bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Auch eine Altersgrenze besteht nicht. Die Förderung des sog. Maßnahmebeitrags wird bis zu einem Betrag von 10.226,– Euro gewährt. Er setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:
Einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 30,5 %
Einem zinsgünstigen Darlehen, das Sie jedoch nicht wahrnehmen müssen
Wichtige Informationen zum Darlehen:
Das Darlehen können Sie, müssen Sie aber nicht in Anspruch nehmen.
Beim Nachweis der bestandenen Prüfung werden Ihnen 25 % der Darlehensschuld gestrichen.
Existenzgründer, die im Anschluss an die Weiterbildungsmaßnahme Mitarbeiter (auch Azubis) einstellen, bekommen ein weiteres Drittel der Darlehensschuld erlassen.
Stehe für weitere Auskünfte zur Verfügung! Gratis!