Wird die Zeit der Sperre vom Arbeitslosengeld abgezogen?
Hallo.
Ich war lange Jahre bei ein und derselben Firma beschäftigt und habe dann irgendwann selber gekündigt. Mir war klar, dass ich dann für drei Monate eine Sperre für das Arbeitslosengeld haben werde. Da ich bis zur Aufnahme meiner neuen Tätigkeit nur vier Monate Arbeitslosengeld bezogen habe, kann ich bis heute nicht beurteilen, ob ich trotz der Sperre einen vollen Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld gehabt hätte. Dieses gut sortierte Forum kann mir doch bestimmt eine Antwort auf die Frage geben, ob die Zeit der Sperre grundsätzlich auf die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld angerechnet wird.
AW: Wird die Zeit der Sperre vom Arbeitslosengeld abgezogen?
Hallo,
kurz und knapp: Du hättest Anspruch auf 12 Monate AlgI gehabt, wovon drei Monate jedoch unter die Sperrzeit gefallen wäre. Ergo wären definitiv 9 Monate Geld geflossen, alles andere wäre ja auch absurd.