Ich habe 2005 eine sogenannte Kaiser Rente abgeschlossen. Aufgrund der negativen Infos in der Presse, habe ich mir diese Sache mal etwas genauer angeschaut. Der Anfangstbeitrag lag bei 974.-€ und wurde auf mittlerweile 1.948.-€ Endsumme hoch gefahren. Lt. Kontostandmitteilung sind bisher 9.704,25€ eingezahlt worden und man würde mir davon 9.622,46€ auszahlen. Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ich möchte in einen Banksparplan wechseln, da ich mir sicherlich demnächst mal wieder eine Mietwohnung kaufen möchte und denke dadurch flexibler zu sein. Ist das sinnvoll?
2. Ich habe noch einen Bausparvertrag bei Wüstenrot. Kann ich damit auch "riestern"?
3. Ergo spricht in ihrem Schreiben von etwaigen Rückforderungsbeträgen der ZfA. Muss ich diese bei den geplanten Szenarien fürchten und wenn ja, wie hoch wären diese etwa?
Ich danke im Voraus für hilfreiche Tipps und wünsche eine schönen Tag!
Ich habe 2005 eine sogenannte Kaiser Rente abgeschlossen. Aufgrund der negativen Infos in der Presse, habe ich mir diese Sache mal etwas genauer angeschaut. Der Anfangstbeitrag lag bei 974.-€ und wurde auf mittlerweile 1.948.-€ Endsumme hoch gefahren. Lt. Kontostandmitteilung sind bisher 9.704,25€ eingezahlt worden und man würde mir davon 9.622,46€ auszahlen.
Unter Kaiser Rente habe ich lediglich im Internet einen Hinweis gefunden,
dass es sich um eine Rentenversicherung der Hamburg Mannheimer handeln soll.
Welcher Tarif dahinter steckt ist mir nicht bekannt.
Bei solch einer Erhöhung der Beiträge müssen Sie schon eine sehr hohe Dynamik vereinbart haben, bzw. einer Vertragserhöhung zugestimmt haben.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ich möchte in einen Banksparplan wechseln, da ich mir sicherlich demnächst mal wieder eine Mietwohnung kaufen möchte und denke dadurch flexibler zu sein. Ist das sinnvoll?
was soll ein Banksparplan bringen ?
Ich würde hier eher einen Bausparvertrag empfehlen.
2. Ich habe noch einen Bausparvertrag bei Wüstenrot. Kann ich damit auch "riestern"?
wenn es kein Wohn-Riestervertrag ist - nein !
3. Ergo spricht in ihrem Schreiben von etwaigen Rückforderungsbeträgen der ZfA. Muss ich diese bei den geplanten Szenarien fürchten und wenn ja, wie hoch wären diese etwa?
Keine Auskunft möglich, da der Tarif nicht bekannt ist.
willkommen im Forum!
Meine Antworten schreibe ich einfach mal in Ihren Text rein:
Zitat von Godefroy
Hallo und Guten Tag allerseits!
Ich habe 2005 eine sogenannte Kaiser Rente abgeschlossen. Aufgrund der negativen Infos in der Presse, habe ich mir diese Sache mal etwas genauer angeschaut. Der Anfangstbeitrag lag bei 974.-€ und wurde auf mittlerweile 1.948.-€ Endsumme hoch gefahren. Lt. Kontostandmitteilung sind bisher 9.704,25€ eingezahlt worden und man würde mir davon 9.622,46€ auszahlen. Jetzt zu meinen Fragen:
Ja, die gute alte Presse ... Meist ist die Riesterförderung nur in Verbindung mit den Privaten Rentenversicherungen negativ in den Schlagzeilen. Es gibt aber aktuell keinen Grund auf die Riesterförderung zu verzichten.
Gut, Sie zahlen momentan ca. den Jahreshöchstbetrag (2100 abzügl. 154 Grundzulage) um die max. Riester-Förderung zu erhalten.
1. Ich möchte in einen Banksparplan wechseln, da ich mir sicherlich demnächst mal wieder eine Mietwohnung kaufen möchte und denke dadurch flexibler zu sein. Ist das sinnvoll?
Das kommt darauf an, was Sie mit dem Vertragsguthaben planen. Wenn Sie es als Eigenkapital zum Erwerb einer Immobilie verwenden wollen, könnte ich mir eine schnellere Abwicklung über eine Bank gegenüber einer Versicherung schon vorstellen- muss aber nicht sein. Bedenken Sie auch, dass nur eigengenutzte/ keine vermietete Immobilien riestergefördert werden. Sie verlieren all Ihre bis dato erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse von Ihrem Riester-Vertrag, wenn Sie das Guthaben z.B. zum Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage verwenden.
2. Ich habe noch einen Bausparvertrag bei Wüstenrot. Kann ich damit auch "riestern"?
Aus Gründen der Kulanz ist immer alles möglich. Aber normalerweise müssen Sie extra einen neuen Wohnriester-Bausparvertag abschließen. Ihr Guthaben aus der Kaiser-Rente können Sie dorthin ohne Probleme übertragen lassen.
3. Ergo spricht in ihrem Schreiben von etwaigen Rückforderungsbeträgen der ZfA. Muss ich diese bei den geplanten Szenarien fürchten und wenn ja, wie hoch wären diese etwa?
Sie müssen all Ihre Zulagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgeben, wenn Sie Ihr Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag förderschädlich verwenden. Z.B. durch den Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage, für Konsum etc. - kurzgesagt: wenn Sie das Guthaben für alles andere verwenden als für Ihre kapitalgedeckte Altersvorsorge bzw. Eigenheim.
Die Höhe der bis dato erhaltenen Zulagen können Sie in Ihrer jährlichen Vertragsmitteilung der Ergo Versicherung herauslesen.
Auch würde Ihr Finanzamt auf Sie zukommen und die gewährten Steuersparnisse durch das Besparen Ihres Riester-Vertrages zurückfordern. Die genaue Höhe der Rückforderung kann Ihnen ein Steuerberater ausrechnen.
Ich danke im Voraus für hilfreiche Tipps und wünsche eine schönen Tag!
Godefroy
Falls Sie noch weitere Fragen haben, einfach hier melden.
Ich habe 2005 eine sogenannte Kaiser Rente abgeschlossen. Aufgrund der negativen Infos in der Presse, habe ich mir diese Sache mal etwas genauer angeschaut. Der Anfangstbeitrag lag bei 974.-€ und wurde auf mittlerweile 1.948.-€ Endsumme hoch gefahren. Lt. Kontostandmitteilung sind bisher 9.704,25€ eingezahlt worden und man würde mir davon 9.622,46€ auszahlen. Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ich möchte in einen Banksparplan wechseln, da ich mir sicherlich demnächst mal wieder eine Mietwohnung kaufen möchte und denke dadurch flexibler zu sein. Ist das sinnvoll?
2. Ich habe noch einen Bausparvertrag bei Wüstenrot. Kann ich damit auch "riestern"?
3. Ergo spricht in ihrem Schreiben von etwaigen Rückforderungsbeträgen der ZfA. Muss ich diese bei den geplanten Szenarien fürchten und wenn ja, wie hoch wären diese etwa?
Ich danke im Voraus für hilfreiche Tipps und wünsche eine schönen Tag!
Godefroy
Hi,
also du möchtest eine Eigentumswohnung erwerben? Dafür könnte doch statt eines Banksparplanes auch das sog. Wohn-Riestern Sinn machen.
Unterhalte dich doch mal mit einem Berater bspw von Wüstenrot über die Möglichkeit den bisher bestehenden Bausparvertrag umzuwandeln bzw zum Riestern herzunehmen. Ich kann es nur von anderen Anbietern sagen, aber generell ist so etwas möglich.
Sinnvoll ist es jedenfalls immer sich Immobilienerwerb durch Sparen zu ermöglichen.
Den letzten Punkt würde ich dann auch mit dem Wüstenrotberater besprechen. Es geht doch um die mögliche Rückforderung bereits empfanger Zulagen für die Altersvorsorge oder? In dem Fall könnte es ja gut sein, dass es keine Forderungen gibt, wenn man einfach die Form der Altersvorsorge wechselt und einen Vertrag abschliesst der einem ebenfalls staatliche Förderung garantiert. Das würde ich aber wie gesagt nochmal mit einem Berater persönlich abklären.