Hallo, meine Frau und ich haben beide Riesterverträge. Wir haben gerade ein Haus gebaut. Ich gehe weiter arbeiten, meine Frau ist Hausfrau und bleibt bei unserer Tochter.
Aufgrund der Belastung von Haus, wäre es praktisch, wenn ich mir meinen Teil von Riestern "einsparen" könnte. Mein Riester ist später mal mein Haus.
Doch die Zuschüsse vom Staat würden wir gerne weiter mitnehmen.
Daher die Frage, ob nicht nur meine Frau riestern kann, und dann auch noch die Zuschüsse vom Staat bekommt. Ist das möglich ?
bei solch einem Nicknamen sollte man davon ausgehen, dass Sie sich bestens auskennen.
Zitat von Riesterei
Hallo, meine Frau und ich haben beide Riesterverträge. Wir haben gerade ein Haus gebaut. Ich gehe weiter arbeiten, meine Frau ist Hausfrau und bleibt bei unserer Tochter.
Aufgrund der Belastung von Haus, wäre es praktisch, wenn ich mir meinen Teil von Riestern "einsparen" könnte. Mein Riester ist später mal mein Haus.?
na dann würde Ihre Ehefrau aber auch keine Zulage mehr erhalten,
da sie ja nur mittelbar zulagenberechtigt ist.
D.h. wenn Sie den vollen Satz für einen Riestervertrag zahlen,
bekommt Ihre Ehefrau mit einem mtl. Beitrag von 5 € eine Zulage für sich selbst von 154 € und für die Tochter 185 € bzw. 300 €.
Doch die Zuschüsse vom Staat würden wir gerne weiter mitnehmen.
Daher die Frage, ob nicht nur meine Frau riestern kann, und dann auch noch die Zuschüsse vom Staat bekommt. Ist das möglich ?
In wie weit die Tochter von Riesterei nur mittelbar zulageberechtigt ist, kann man erstmal gar nicht erlesen. Da wäre zunächst die Frage, wann denn ihr Kind geboren ist, Riesterei?
In wie weit die Tochter von Riesterei nur mittelbar zulageberechtigt ist, kann man erstmal gar nicht erlesen. Da wäre zunächst die Frage, wann denn ihr Kind geboren ist, Riesterei?
Sie verwechseln etwas. die Ehefrau (Hausfrau) ist mittelbar zulagenberechtigt. Eine Tochter kann nicht mittelbar zulagenberechtigt sein.
Ihre Frau kann nur einen geförderten Riester-Vertrag alleine weiterführen, wenn sie unmittelbar förderberechtig ist.
Falls Ihre Frau kein vollständig rentenversicherungspflichtiges Gehalt bezieht oder aktuell nicht in der Kindererziehungszeit ( Kindererziehungszeit ? Wikipedia ) für Ihre Tochter steckt, gehört sie zum mittelbar förderberechtigten Personenkreis.
Mittelbar förderberechtigte Personen brauchen einen unmittelbar förderberechtigen Huckepack-Vertrag (Ihren Vertrag nämlich) um die Zulagen etc. zu erhalten.
Sie verwechseln etwas. die Ehefrau (Hausfrau) ist mittelbar zulagenberechtigt. Eine Tochter kann nicht mittelbar zulagenberechtigt sein.
Gruß Naseweis
Verzeihung, da habe ich mich verschrieben. Natürlich meinte ich, dass man nicht erlesen kann, in wie weit die Ehefrau nur mittelbar förderberechtigt ist.
Wenn ich sie richtig verstehen, ist Riester ihr Haus. Warum wollen sie dann noch riestern ? Ob die Immobilie eine Rente ersetzen kann, haben sie ja für sich schon geklärt. Die Förderung werden sie in der nachgelagerten Versteuerung wohl vollständig zurück zahlen (und noch mehr, da auch ihre Einzahlung im Rücklauf zu versteuern sind). Sparen sie sich die Kosten für beide Verträge und setzen sie auf ihre Entscheidung Haus.
Klingt für mich alles etwas konfus. Der Ehemann bezahlt in seinen Riestervertrag 4% seines Bruttoeinkommens. Um den Beitrag niedrig zu halten, fließen seine eigenen und die Fördermittel für die Tochter in seinen Vertrag. Ist die Ehefrau nur mittelbar förderberechtigt fließen in ihren Vertrag ihre eigenen Fördermittel ohne Eigenbeitrag. Was ist daran so kompliziert?