habe gestern eine Anleihe von Fresenius (WKN A0T51K) erworben. Die Verzinsung der Anleihe beträgt 8,75%, Fälligkeitsdatum 15.07.2015 (Restlaufzeit 3,8 Jahre) und der aktuelle Kurs liegt bei 115,5%. Die Rendite wird mit 4,30% ausgewiesen.
Leider glaube ich nun, dass dies ein Fehlkauf war, da ich nur auf die ausgewiesene Rendite geguckt habe und nicht die Kapitalertragssteuer von 25% bedacht habe.
Hier meine überschlägige Rechnung für die gesamte Restlaufzeit:
Verzinsung nach Steuern: 3,8 * 8,75% * 0,75 = 24,93%
Kursverlust: 15,5%
Verbleibende jährliche "Verzinsung" nach Steuern: (24,93% - 15,5%) / 3,8 = 2,48%
Diese lächerliche Verzinsung nach Steuern hätte ich auch einfacher erzielen können, z.B. mit Festgeld für 3,30% Zinsen.
Vielleicht habe ich auch einen Gedankenfehler in meiner Rechnung. Werden die 15,5% Kursverlust evtl. doch irgendwie verrechnet ? Oder kann ich diese erst am Ende der Laufzeit über die Steuererklärung wieder "zurückholen" ? (Wenn, dann vermutlich nur durch Verrechnung mit etwaigen anderen Kursgewinnen ?)
Vielleicht gibt hier einen erfahrenen Anleihen-Investor im Forum, der etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
Ach ja, noch eine Frage: die zusätzlich zu bezahlenden "Stückzinsen" werden laut Wertpapierabrechnung in einem "Verrechnungstopf Allgemein" bei der Bank aufaddiert. Vermutlich erfolgt die Verrechnung mit künftigen Zinszahlungen (zwecks Berechnung etwaiger Kapitalertragssteuer) automatisch durch die Bank ?
Man könnte das Problem verkürzt auch wie folgt beschreiben:
Es sind Steuern für 8,75% Zinsausschüttung zu entrichten, obwohl die eigentliche Rendite aufgrund des Kursverlusts nur 4,3% beträgt. Für Anleger, welche den Steuerfreibetrag noch nicht überschritten haben, ist dieser Sachverhalt belanglos - Sie erwirtschaften tatsächlich die 4,3% jährlich. Steuerpflichtige Anleger wären dagegen überproportional benachteiligt - Sie erwirtschaften nur ca. 3,3% (vor Steuern) was dann nach Steuern nur noch 2,48% sind.
Im Prinzip gilt dieses Problem für alle Hochzinsanleihen, welche insbsondere zu Zeiten der Bankenkrise (2008/2009) von vielen Unternehmen emittiert wurden. Nach Beruhigung der Krise sind die meisten dieser Anleihen im Kurs stark angestiegen. Daher vermute ich, dass auch schon andere Forumsteilnehmer mit diesem Thema konfrontiert waren...
Hallo,
den Vergleich mit Festgeld kann ich nicht nachvollziehen, da man hier auch Steuern zahlen muss.
Man kann aber im Jahr der Auszahlung Steuern sparen, indem man die Differenz vom Einkaufskurs zum Verkaufskurs als Verlust geltend macht. So kommt die Rendite wieder auf den Wert des ursprünglichen Kupons.
In diesem Beispiel kann man 15% als Verlust im letzten Jahr geltend machen.
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EuroPaule
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EuroPaule
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AW: Investition in Hochzinsanleihen
Hallo,
Zitat von finanz-amateur
Vielleicht habe ich auch einen Gedankenfehler in meiner Rechnung. Werden die 15,5% Kursverlust evtl. doch irgendwie verrechnet ? Oder kann ich diese erst am Ende der Laufzeit über die Steuererklärung wieder "zurückholen" ? (Wenn, dann vermutlich nur durch Verrechnung mit etwaigen anderen Kursgewinnen ?)
da Du diese 15% Kursverlust nicht verbucht hast, sondern derjenige, von dem Du dieses Papier gekauft hast, kannst Du hier auch steuerlich nichts geltend machen.
Sonst wäre es im Rahmen der Abgeltungsteuer mit anderen Einnahmen verrechenbar.
Kurz vor Ablauf mit Verlust verkaufen wäre wie schon genannt eine Möglichkeit. Aber dann hast Du die 15% Verlust wirklich. Ob das nur wegen der Steuer Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.
Zitat von finanz-amateur
Ach ja, noch eine Frage: die zusätzlich zu bezahlenden "Stückzinsen" werden laut Wertpapierabrechnung in einem "Verrechnungstopf Allgemein" bei der Bank aufaddiert. Vermutlich erfolgt die Verrechnung mit künftigen Zinszahlungen (zwecks Berechnung etwaiger Kapitalertragssteuer) automatisch durch die Bank ?
Das ist rein "interne Buchhaltung" und dient den Vorgaben zum Umgang mit der Abgeltungsteuer.
Das ganze Thema zeigt, dass Unternehmensanleihen viel komplexer sind als man auf den ersten Blick denken mag.
Aus meiner Sicht nur für versierte Anleger sinnvoll.
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el_bundz
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el_bundz
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AW: Investition in Hochzinsanleihen
Zitat von EuroPaule
Hallo,
da Du diese 15% Kursverlust nicht verbucht hast, sondern derjenige, von dem Du dieses Papier gekauft hast, kannst Du hier auch steuerlich nichts geltend machen.
Sonst wäre es im Rahmen der Abgeltungsteuer mit anderen Einnahmen verrechenbar...
Das stimmt nicht!
Wenn ich eine Anleihe über dem Nennwert kaufe, kann ich die Differenz am Laufzeitende als Verlust geltend machen. Siehe dazu auch die aktuelle Ausgabe der Wirtschafts Woche vom 12.09.2011.
Vielen Dank für die Antworten! Hätte auch vermutet, dass es da keinen Unterschied gibt, ob die Anleihe bis zum Fälligkeitstermin gehalten wird oder kurz davor verkauft wird.
Noch eine Frage zur steuerlichen Geltendmachung: vermutlich ist hier nur eine Verrechnung mit der selben Einkunftsart (hier Kursgewinnen) möglich ? So war's jedenfalls noch vor Einführung der Abgeltungssteuer, also vor 2009. Oder ist heute eine Verrechnung mit jeglicher anderer Kapiteinkunft (Zinsen, Dividenden) möglich ?
Im günstigsten Fall würde ich dann also 1/4 der 15.5% Kursverlust wieder rausbekommen.
Würde die jährliche Rendite vor Steuern dann tatsächlich wieder von 3,3% auf 4,3% erhöhen.