Welchen Anteil eines Kredits kann ich bei der Steuer angeben?
Folgender Sachverhalt: ich habe ein uraltes Auto, das dringend abgelöst werden muss. Wenn ich mir ein neues kaufe, kann ich das nur mittels eines Kredits. Den würde ich auch sicher bekommen, aber das ist natürlich eine teure Angelegenheit. Beruflich bin ich auf ein Fahrzeug angewiesen, da ich etwa 30 Kilometer stadtauswärts fahren muss und die öffentlichen Möglichkeiten eher schlecht sind. Ist das unter Umständen ein Grund dafür, dass ich die Zinsen, die ich für diesen Kredit bezahlen muss, bei der Einkommenssteuer angeben kann? Die Kosten fallen doch dann im weitesten Sinne unter die Werbungskosten, wenn ich das Auto für meine Job brauche.
AW: Welchen Anteil eines Kredits kann ich bei der Steuer angeben?
Darlehenszinsen für ein Fahrzeug können nur bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn Fahrten mit ständig wechselnden Zielen (Außendiensttätigkeit) stattfinden.
Dann muss ein Fahrtenbuch geführt werden und die tatsächlichen Kosten wie Kreditzinsen, Tankrechnungen, Reparaturrechnungen, usw. müssen angegeben werden. Die Kosten für Privatfahrten müssen dann abgezogen werden.
Bei Fahrten zur Arbeitstelle und zurück, sind alle Kosten durch den Pauschalsatz abgegolten.