AW: Muss ich bei Krankheit dem Arbeitgeber den Grund angeben?
Natürlich nicht. Du bist nicht verpflichtet anzugeben, was du hast. Lediglich die Dauer ist für den Arbeitgeber wichtig. Scheint sich die Sekretärin mehr rausnehmen zu wollen, als sie eigentlich darf.
Also nicht beirren lassen, brav die Krankmeldungen einreichen und gut ist.
AW: Muss ich bei Krankheit dem Arbeitgeber den Grund angeben?
Zitat von Charlie
Hallo Leute,
ich muss vorausschicken, das ich sehr selten krank bin und mich deshalb auch bisher ganz selten mal bei meinem Arbeitgeber krank melden musste.
Vor zwei Wochen war es aber mal soweit und ich hatte sehr starke Kopfschmerzen, die durch eine schlimme Muskelverspannung ausgelöst wurden.
Der Artzt hat mich eine Woche krank geschrieben, damit sich die Muskulatur wieder richtig entspannen kann.
Als ich im Sekretariat meiner Firma anrief, habe ich zunächst nur gesagt, dass ich für eine Woche nicht kommen werde.
Die Sekretärin wartete daraufhin und bat mich, ihr mitzuteilen, aus welchem Grund ich denn nicht kommen könne.
Dies ist völlig richtig, die Firma hat ein Recht den Grund zu erfahren.
Es hätte also schon genügt, dass Sie ihr mitgeteilt hätten:
"Ich kann nicht kommen, da mich mein Arzt krank geschrieben hat."
Und natürlich müssen Sie auch die Krankmeldung an die Firma schicken.
Bin ich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber den Grund meiner Erkrankung mitzuteilen?
Auskunft über die Krankheit selbst ist nicht erforderlich!