Vor kurzem habe ich meinen Bauspaarvertrag bei der LBS geteilt um eine kleine Summe auszahlen zu lassen. Ursprünglich ging der Vertrag über 60.000€. Dieser wurde auf 55.000€ bzw. 5.000€(dieser wurde ausgezahlt) aufgeteilt.
Nun habe ich bemerkt, dass für den 55.000€ Vertrag erneut eine Gebühr in Höhe eines Prozentes, also 550€, berechnet wurden, obwohl ich schon 600€ Gebühr am Anfang für die 60.000€ gezahlt hatte.
Ist diese Vorgehensweise so üblich?? Hat da jemand Erfahrungen?
PS. Diese Gebühr wurde von dem LBS-Vetreter natürlich nicht mit einem Wort erwähnt...
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noelmaxim
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AW: Bausparvertrag teilen - Gebühr?
Der hat den 60.000 in einen 5.000 und einen 55.000 geteilt. Hat in den 5.000 das Guthaben mitgenommen und den dann auf 60.000 wieder erhöht.
Den alten 55.000 hat er stehen lassen oder stillschweigend gekündigt!
Oder er hat den 60.000 auf 115.000 erhöht und den dann in einen 5.000 und 110.000 geteilt und bei dem 110.000 dann eine Ermäßigung auf z.B. 60.000 oder 55.000 ( damit sie das Gefühl haben, es bleibt der Restvertrag von 55.000 aus der Teilung 55.000 und 5.000 aus dem ursprünglichen 60.000 ) vorgenommen. Da wird einem etwas erklärt, wass dann aber in der Praxis aus Provisionsgesichtspunkten ganz anders gehandhabt wird! Das kann man alles feststellen, wenn sie die Bausparkasse anrufen und fragen, welche Bausparsummen sie nun bei der Bausparkasse haben, vor allem wie viele Verträge !
Alles gängige Praktiken um Abschlussgebühren und somit Provisionen zu erhaschen!
Ein Vertrag über 60.000€ und einer über 55.000€ der echt geschlossen wurde.
Hätte man das nicht anders lösen können? 5.000€-Vertrag schließen und 55.000€-Vertrag auf 60.000€ aufstocken?
Das sind natürlich derbe Methoden... und sowas von einem Berater der die Familie seit geschätzten 30 Jahren "berät".
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AW: Bausparvertrag teilen - Gebühr?
Doch, das hätte man machen können!
Ich frage mich, warum die LBS-Zentrale so etwas überhaupt mitmacht. Es ist doch offentsichtlich, was hier getrieben worden ist.
Am besten rufen oder schreiben Sie die LBS-Zentrale direkt an, und fordern, dass die ganze Geschichte rückabgewickelt und in Ihrem Interesse (normale Teilung und Auszahlung) gelöst wird.
Falls man sich weigert, drohen Sie damit an die Presse zu gehen oder sich an die Verbraucherzentralen zu wenden. Notfalls gibt es für solche "Beratungsfehler" den/die Bausparkassen Ombudsmann/-frau
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#9
noelmaxim
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AW: Bausparvertrag teilen - Gebühr?
Hallo Chalst,
sehen sie, wie ich vermutet habe...
Der hat den 60.000 in einen 5.000 und einen 55.000 geteilt. Hat in den 5.000 das Guthaben mitgenommen und den dann auf 60.000 wieder erhöht.
Übrigens, der 55.000 den sie jetzt haben ist nicht der geschlossene, das ist der abgeteilte aus dem alten 60.000 ! Der jetzige 60.000 ist aus dem abgeteilten 5.000 mit einer Erhöhung entstanden!
...typische Vorgehensweise von Bausparkassenvertreter, die es nicht gut meinen mit ihren Kunden! Es sind beleibe nicht alles so, aber ihr Vertreter, der die Familie seit 30 Jahren betreut !!!!!!! hat sie nachweislich belogen! Noch mehr, aber das führe ich hier nicht aus!
Natürlich hätte er in einen 5.000 und 55.000 teilen können, den 5.000 dann kündigen und auszahlen lassen und den 55.000 weiter besparen lassen können! Nur dann hätte er nichts verdient! Frage mich nur, warum der das nötig hat, wenn er seit 30 Jahren tätig ist!!
Eine Teilschuld trifft sie auch, denn sie haben das alles unterschrieben! Das unterstelle ich mal, denn sonst wäre es glatter Betrug, wohlmöglich noch mit Unterschriften, die sie nicht getätigt haben !! Sie müssten ja Durchschriften haben und da müssen sich Erhöhungen, Teilungen und Kündigungen wieder finden!
Interessant hier auch die Frage, mit welchem mtl. Beitrag der 60.000 ( der alte Vertrag der seinerzeit abgeschlossen wurde ) bespart wurde und daraus resultierend, ob der nicht auch schon viel zu hoch abgeschlossen wurde.
Vor allem warum den schlechten Tarif der LBS?????????
LBS anschreiben und die Erhöhung rückgängig machen lassen, dann ist dieser Vertrag erloschen, sie bekommen nachträglich die Abschlussgebühr nachträglich rückvergütet! Den 55.000 ( das ist der Rest aus dem alten 60.000 ) bestehen lassen und besparen, wenn sie zur LBS noch Vertrauen haben, was sie aber können, wenn man ihnen entgegen kommt und die Vertragsänderung Erhöhung rückgängig macht!
also in der Online-Auskunft der LBS steht, dass der 55.000-Vertrag geschlossen ist.
Ich zahle zur Zeit auf den 60.000€-Vertrag ein.
Das besonders pikante an der Angelenheit ist:
Ich hatte ursprünglich vor, den gesamten Vertrag zu kündigen, da der Zinssatz von 0,75% ja ein Witz ist...
Dann rief mich der besagte Berater an und meinte sinngemäß folgendes:
"Also ich empfehle Ihnen, den Vertrag nicht zu kündigen, da Sie dadurch die bereits geleistete Abschlüssgebühr in Höhe von 600€ verlieren... da können wir besser teilen. Kommen Sie doch zu einem erneuten Termin vorbei."
Diese Teilung kostete mich dann ja NUR 550€!
Bei dem neuen Termin hat der Berater mir übrigens noch einen Riester-Bausparvertrag mit einem Volumen von 50.000€ aufgeschatzt. Natürlich ohne mir die Nachteile aufzuzeigen, die ich jetzt hier so im Forum realisiert habe...
Ich zahle zur Zeit insgesamt 250€(150 normal 100 Riester) ein. Wollte dies aber in Kürze auf 400€ (jeweils 200) erhöhen.
Natürlich trage ich auch eine Mitschuld an der ganzen Sache, ich habe tatsächlich diese Erhöhung unterschrieben, die mir aber definitiv nicht als Erhöhung dargestellt wurde. Die Unterschrift sei für die Teilung notwendig usw...
So ein Geschäft macht man zum Glück nur einmal in seinem Leben... hoffe ich!
Warum ich den schlechten Tarif bei der LBS genommen habe kann ich Ihnen leider auch nicht mehr sagen. Wie gesagt, der Berater "berät" meine Familie schon seit Jahrzenten und da habe ich auch mein Vertrauen in Ihn gesetzt.
Ich habe den Vorfall jetzt übrigens an die LBS-Zentrale weitergeleitet.
Mal schauen was passiert. Ich möchte nicht wissen, wieviele gutgläubigen Menschen so schon das Geld aus der Tasche gezogen wurde!
Ich werde Sie bei Interesse auf dem Laufenden halten.
sehr vielen ist das schon passiert, glauben sie mir, sehr vielen, und das Tag täglich !!!
Ich werde nachher auf ihre private Nachricht antworten, da es mich wahnsinnig ärgert, wenn der gute Grundgedanke des Bausparens durch gierige und schlecht beratende Bausparkassenvertreter ( drücke mich da vorsichtig aus ) so kaputt gemacht wird!
Es sei aber auch erwähnt, dass nicht alles so sind, wohl dem, der sich erkundigt und informiert!
Die Wüstenrot AG hat mir die Teilung mit der Begründung verweigert, dass in Ihren ABB drinsteht, dass eine Teilung eine Vertragsänderung sei und ihrer Zustimmung bedürfe. In der heutigen Niedrigzinsphase könnten sie den Vertrag nicht teilen.
Die jährlichen Zinsen betragen zusammen 4.3 %. Sie schneiden sich ins eigene Fleisch.
Meines Erachtens ist das eine sittenwidrige Willkürklausel und ein Verstoss gegen das Bauspargesetz, wo drin steht, dass ein Bausparvertrag Bestimmungen übers Teilen beinhalten muss.
Ich denke, die Ankündigung nicht zu teilen (so bald ich es beantrage), ist unangenehm für mich und deshalb eine Drohung. Unangenehm, weil es mein Eigentumsrecht verletzt. Dass sich diese Drohung auf eine Rechtswidrigkeit (die Willkürklausel etc) bezieht, macht aus der Drohung eine strafrechtlich relevante Nötigung. Dass sie mir nur noch den Ausweg der Kündigung vor Vertragsabschluss übriglassen wollen, und dabei dann eine 4-stellige Gebühr abzocken wollen, macht das Ganze zur Erpressung.
Dass sie lügen, um in mir einen Irrtum zu erregen, mit Schädigungsfolge, halte ich für Betrug.
Die Verletzung meines Eigentumsrechts halte ich strafrechtlich für Unterschlagung.
Sieht das jemand anders ? Bin ich das Opfer eines übereifrigen Bürokraten ?
Gibt es Strafprozesse gegen Mitarbeiter von Bausparkassen.
Der hat den 60.000 in einen 5.000 und einen 55.000 geteilt. Hat in den 5.000 das Guthaben mitgenommen und den dann auf 60.000 wieder erhöht.
bevor so eine Behauptung aufgestellt werden kann, wäre einiges zu klären. Zudem scheint sie aufgrund der Daten widerlegt.
Ich vermute - und mehr geht nicht aufgrund der vorliegenden Informationen - , dass es sich bei dem Ursprungsvertrag um einen "Altvertrag" handelt, der nicht mehr erhöht werden kann oder dem Kunden ein Tarif mit "günstigeren" Konditionen angeboten wurde.
Ansonsten macht diese vorliegende Lösung kaum einen Sinn, selbst aus Sicht eines "Provisionsgeier" nicht.
=> der Altvertrag wurde in 55.000€ und 5.000€ geteilt, das Bausparguthaben komplett auf den 5.000€ Vertrag gebucht. Da es diese Tarifvariante nicht mehr gibt, wurde der verbleibende 55.000€ Vertrag "aufgelöst" und der Vertreter hat einen neuen 60.000er aus dem aktuellen Tariftableau abgeschlossen. Da die Bausparkasse den 5.000€-Vertrag, bzw. das Guthaben daraus, schnell loswerden möchte, wurden die anteiligen Abschlussgebühren (= 50 Euro) bei dem Neuabschluss berücksichtigt.
Hatte nicht gesehen, dass auf einen uralten Beitrag aufgesprungen wurde.
Zitat von Schweizer
Die Wüstenrot AG hat mir die Teilung mit der Begründung verweigert, dass in Ihren ABB drinsteht, dass eine Teilung eine Vertragsänderung sei und ihrer Zustimmung bedürfe.
Interessantes klares Statement von Obelix!
Arbeitest du für eine Bausparkasse ?
In welchem Umfang darf denn deiner Meinung nach eine Bausparkasse gegen geltende Gesetze verstossen? Genügt es, den Gesetzesverstoss in den Vertrag zu schreiben, um ihn zu legalisieren ? Oder wird er legalisiert, so bald genügend Leute darauf hereingefallen sind ?
§5 (3) 6 des Bausparkassengesetzes besagt
Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge müssen Bestimmungen enthalten über die Bedingungen, nach denen ein Bausparvertrag geteilt ... werden kann.
Eine (unfaire Überraschungs-)Klausel im sog. Kleingedruckten, die es der Wüstenrot erlauben würde, diesen Gesetzesparagraphen ausser Kraft zu setzen, ist keine Bestimmung oder Bedingung im Sinne dieses Gesetzes, sondern ein klarer Gesetzesverstoss. (M.E. kann man nicht bestraft werden, wenn man solche Klauseln ins Kleingedruckte schreibt. Anders sieht es aber aus, so bald man den Kunden damit hinters Licht führen will oder ihm das Recht zur Vertragsteilung verweigert.)
Ausserdem hat das höchste deutsche Gericht in einer Grundsatzentscheidung Willkürklauseln für unwirksam erklärt. Die Klausel, wonach die Teilung der Zustimmung der Wüstenrot bedürfe, ist nichts anderes als pure, uneingeschränkte Willkür.
Die Abzockerabsicht der Wüstenrot liegt auf der Hand. Sie will mich zur Vertragskündigung vor Zuteilung nötigen und meine Einlage auf dem Bonuskonto einsäckeln.
Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge müssen Bestimmungen enthalten über die Bedingungen, nach denen ein Bausparvertrag geteilt ... werden kann.
ich habe ein weiteres, entscheidendes Wort "rot" gekennzeichnet.
Zitat von Schweizer
[I]Die Klausel, wonach die Teilung der Zustimmung der Wüstenrot bedürfe, ist nichts anderes als pure, uneingeschränkte Willkür.
das ist (d)eine Exklusiv-Aussage.
Zitat von Schweizer
[I]Die Abzockerabsicht der Wüstenrot liegt auf der Hand. Sie will mich zur Vertragskündigung vor Zuteilung nötigen und meine Einlage auf dem Bonuskonto einsäckeln.
Nötigung, ist strafrechtlich relevant. Nach deiner Interpretation droht den Verantwortlichen der Wüstenrot eine Verurteilung wegen Nötigung (oder in diesem Falle sogar Erpressung). Meiner Ansicht nach kommen auch noch Unterschlagung und Betrug dazu.
Das Wort "kann" im zitierten Paragraphen des Bauspargesetzes ist für die Verweigerung ohne Bedeutung. Ohne das Wort "kann" müsste jeder Bausparvertrag zwangsläufig geteilt werden. Kein Vertrag könnte mehr erfüllt werden. Das wäre nicht im Sinne eines Bausparvertrages.
Das Wort Willkürklausel ist nicht meine Exklusiv-Meinung. Es gibt ein BGH-Urteil (siehe Google, da ich keine Links in diesem Forum verwenden darf). BGH-Urteile gelten für alle prinzipiell ähnlichen Situationen. Selbst wenn in irgend einem Gesetz etwas ganz anderes drinstehen sollte.
Hallo,
auch mir ist es nicht bekannt, dass Anschlussgebühren anfallen könnten. Zumindest habe weder ich noch Leute aus meinem Bekanntenkreis diese Erfahrung gemacht.
Viel Erfolg