Teilkaskoversicherung - Wartezeit

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  1. Avatar von Mountainboy
    Mountainboy

    Standard Teilkaskoversicherung - Wartezeit

    Tag ihr Lieben. Bis vor kurzem war mein Auto auf meine Eltern angemeldet und sie haben auch die Versicherung für mich gezahlt.
    Jetzt haben wir das aber geändert, weil ich ja irgendwann auch mal in den Prozenten sinken möchte.
    Da ich aber noch nicht so sehr viel verdiene, habe ich auch noch keine Teilkasko abgeschlossen. Dort, wo ich wohne, werden aber öfter mal Autos aufgebrochen, so dass ich überlegt habe, jetzt doch eine Teilkasko zu vereinbaren.
    Sollte jetzt kurz danach mein Auto aufgebrochen werden, kann ich dann direkt auf eine Erstattung hoffen oder muss ich mit einer Wartezeit rechnen?

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Teilkaskoversicherung - Wartezeit

    Der Versicherungsschutz der Teilkasko, beginnt mit dem Vertragsabschluss. Also keine Wartezeit.

    Gruß Naseweis

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