In welchen Fällen ist die Kündigung einer Unfallversicherung möglich?
Hallo. Wir haben vor Jahren eine sehr teure Unfallversicherung abgeschlossen, die wir gerne möglichst bald kündigen würden. Es wurde uns aber leider mitgeteilt, dass das erst wieder nach einem Ablauf von zehn Jahren möglich sei. Die neue Versicherungszeitraum läuft aber gerade erst mal drei Jahre. Wir sind überhaupt nicht bereit, diese teure Versicherung noch weitere sieben Jahre zu bezahlen. Könnt ihr uns bitte dringend Tipps geben, wie wir aus diesem Vertrag schnell herauskommen?
AW: In welchen Fällen ist die Kündigung einer Unfallversicherung möglich?
In sofern es sich um eine ganz normale Unfallversicherung (also nicht z.B. mit Prämienrückgewähr) handelt, so können sie diese ganz stressfrei zur nächsten Hauptfälligkeit unter der Beachtung der 3-monatigen Kündigungsfrist auflösen.
Bei diesen - aus meiner Sicht vollkommen sinnfreien - Absicherungen mit Beitragsrückgewähr müsste man prüfen, in wie weit eine Beitragsfreistellung nicht die bessere Option ist.
AW: In welchen Fällen ist die Kündigung einer Unfallversicherung möglich?
Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sind für mich Betrug. Bei der Beitragsfreistellung fallen weitere Kosten an, die in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen. Bei normalen Unfallversicherungen gibt es seit 2008 keine Laufzeit von 10 Jahren mehr. Sie sind nach 3 Jahren kündbar.