Bei welchen Leistungen der Krankenkasse hat man Zuzahlungen??
Ihr netten Menschen hier!
Ich habe eine Frage zum Gebahren von Krankenversicherungen. Meine Stiefmutter muss aus gesundheitlichen Gründen Thrombosestrümpfe tragen, die über Nacht abgenommen werden können. Das erledigt ein Pflegedienst. Allerdings wird es nicht als Pflegeleistung abgerechnet, sondern als normale Krankenkassenleistung. Plötzlich bekommt sie von der Krankenkasse nach über einem halben Jahr zwei Rechnungen über jeweils 151 Euro Zuzahlung. Darüber wurde sie aber vorher überhaupt nicht aufgeklärt. Es handelt sich hier auch nicht um eine vorübergehende Maßnahme, sie muss die Strümpfe immer tragen. Wird sie jetzt dauerhaft von ihrer kleinen Rente diese Zuzahlung leisten müssen?
AW: Bei welchen Leistungen der Krankenkasse hat man Zuzahlungen??
Hallo bsky!
Ich denke in diesem Fall ist es am ratsamsten, Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen. Es ist immer schwer, solche Fragen pauschal zu beantworten.
Vielleicht lohnt sich für Ihre Mutter ja eine Pflegezusatzversicherung?
AW: Bei welchen Leistungen der Krankenkasse hat man Zuzahlungen??
Hallo,
Zitat von agfinanzen
Hallo bsky!
Ich denke in diesem Fall ist es am ratsamsten, Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen. Es ist immer schwer, solche Fragen pauschal zu beantworten.
Vielleicht lohnt sich für Ihre Mutter ja eine Pflegezusatzversicherung?
Vielleicht wäre es sinnvoll bsky auch noch das Versicherungsunternehmen zu nennen, wo er diese Pflegezusatzversicherung abschließen kann.
Mir ist keine bekannt, die auf die Gesundheitsfragen verzichtet.