Kann die Versicherung bei Unfall die Zahlung verweigern?
Hallo. Euer nettes Forum erreicht hiermit ein verzweifelter Hilferuf.....Vorige Woche habe ich mir das Auto vom Vater meiner Freundin geliehen und natürlich prompt auf dem OBI-Parkplatz einen Unfall damit verursacht. Es ist nicht viel passiert, aber die Versicherung musste eingeschaltet werden. Da im Versicherungsvertrag wohl ausdrücklich nur drei bestimmte Fahrer angegeben waren, zu denen ich natürlich nicht gehört, versucht sie jetzt, um die Zahlung herumzukommen. Leider kennen wir die gesetzliche Grundlage nicht so genau und wissen nicht, ob die Versicherung trotzdem verpflichtet ist zu zahlen, weil ja streng genommen das Auto versichert ist und nicht die Fahrer. Könnt ihr mir in der Sache helfen?
AW: Kann die Versicherung bei Unfall die Zahlung verweigern?
Hallo,
den Haftpflichtschaden am fremden Auto muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen.
Vermutlich wird aber die Versicherung eine Beitragserhöhung rückwirkend auf den Vertrag fordern, der auch zu zahlen ist.
AW: Kann die Versicherung bei Unfall die Zahlung verweigern?
Der eigene Schaden wird nicht bezahlt. Mit der Beschränkung auf drei namentlich genannte Fahrer ist der Tarif natürlich billiger, als bei der Einstufung das jeder mit dem Auto fahren darf. Im Klartext war das Auto beim Unfall nicht Kaskoversichert.