Man muss aber auch sagen, dass es in Deutschland immer noch eine Unschuldsvermutung gibt und ihm der Steuerbetrug nachgewiesen werden muss. Die Beweise, dass er schuldig ist muss die Staatsanwaltschaft oder das ermittelnde Finanzamt bringen und nicht er.
Aber 120 000 Euro angespart mit 18 Jahren macht doch schon äußerst Stutzig... zu mal in den letzten Jahren gar nicht hätte so viel verdienen können.
es geht hier wohl nicht nur um Steuerhinterziehung sondern auch um Geldwäsche.
Banken müssen bei Bareinzahlungen von über 15.000 €, wenn die Herkunft des Geldes nicht nachvollzogen werden kann, dies melden.
Auch eine Auflösung des Kontos bringt nichts mehr.
Daher habe ich in meiner vorherigen Antwort auf das GWG hingewiesen.
Die Schweigepflicht ist bei Ärzten, Anwälten, Steuerberater usw. gleich geregelt.
Es gibt nur kleine Ausnahmen wo die nicht zählt z.b. wenn eine schwerwiegende Straftat geplant wird... darunter zählt z.B. Mord... aber auch NUR dann, wenn die Straftat noch nicht vollzogen wurde. Da dein Kumpel, dass Geld ja schon Bar hat, ist die tat (falls es eine gibt) ja bereits verzogen und gehört sowieso nicht zu den "schwerwiegenden" Straftaten.
Im übrigen glaube ich auch nicht, dass dir hier jemand sagen wird, wie man das am geschicktes macht. Das Problem dabei ist, sollte die Sache doch nicht so legal gelaufen sein, würden sie die Leute die dir dabei helfen, selber Strafbar machen. Von daher bleibt dir nur der Weg zum Anwalt bzw. Steuerberater. Am besten jemand der beides ist
esco
Ps.: Natürlich, ist das mit der Unschuldsvermutung jedem Juristen bekannt und auch im BGB geregelt.