Dürfen Autoversicherungen Ratenzuschläge für die Beiträge erheben?
Schon seit über zwanzig Jahren habe ich jetzt ein Auto und dementsprechend auch eine Autoversicherung. Seitdem zahle ich schon immer im Quartalsrhythmus und muss dafür bei meiner Versicherung, der S-Direkt, einen Ratenzuschlag zahlen.
Letztens habe ich gelesen, dass die Verbraucherzentrale bekannt gegeben hat, dass die Zahlung von Ratenzuschlägen bei Autoversicherungsbeiträgen rechtlich nicht einwandfrei ist.
Kann ich das meiner Versicherung jetzt mitteilen und sie muss dann ab der nächsten Rechnung auf solche Zuschläge verzichten?
AW: Dürfen Autoversicherungen Ratenzuschläge für die Beiträge erheben?
Ratenzuschläge werden nicht nur bei der Autoversicherung erhoben, sondern bei jeder Versicherung. Dies ist im Moment auch noch rechtens. Sollte es zu einer Gesetzesänderung kommen, werden keine Ratenzuschläge mehr erhoben, sondern der der jährlich Zahlt bekommt einen Rabatt. Die Preise bleiben gleich.