Wie kann ich die Studiengebühren meines Sohnes dem Finanzamt melden?

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  1. Avatar von Starbreaker
    Starbreaker

    Standard Wie kann ich die Studiengebühren meines Sohnes dem Finanzamt melden?

    Servus,

    seit zwei Jahren studiert mein Sohn an einer Universität in Frankreich.
    Es handelt sich dabei nicht um eine staatliche Uni, sondern eher um eine private Hochschule. Er muss Studiengebühren zahlen, die sich an unserem Einkommen orientieren. Er zahlt sie zwar selber, kann sie aber ja nicht steuerlich geltend machen, weil er gar nicht arbeitet und somit auch keine Steuern zahlt.
    Grundsätzlich weiß ich, dass ich nicht die Kosten für die Ausbildung meines Sohnes absetzen kann. Aber gibt es hier vielleicht doch einen Weg, weil es sich nicht um eine staatliche Uni handelt und es dann auch mehr ein Schulgeld ist als Studiengebühren im eigentlichen Sinne?

    Starbreaker

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Wie kann ich die Studiengebühren meines Sohnes dem Finanzamt melden?

    Hey,

    da hat sich doch vor eins / zwei Wochen rechtlich was geändert meines Wissens und man kann Studien Gebühren absetzen, sogar nachträglich.

    Generell geht das ganz einfach, man muss das nur in seine Steuererklärung mitaufnehmen. Leider weiß ich jetzt aber leider nicht, ob das nur der Studierende selber tun darf oder auch die Eltern.

    lg esco

  3. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Wie kann ich die Studiengebühren meines Sohnes dem Finanzamt melden?

    Soweit ich weiß,geht das nur wenn das Kind älter als 27 ist.

    Denn Studiengebühren gelten als Ausbildungsberdarf.
    Und der ist durch Kindergeld und Kinderfreibetrag gedeckt.

    Also geht das nur,wenn es kein Kindergeld/Kinderfreibetrag mehr gibt.

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Wie kann ich die Studiengebühren meines Sohnes dem Finanzamt melden?

    Zitat Zitat von Birgit
    Soweit ich weiß,geht das nur wenn das Kind älter als 27 ist.

    Denn Studiengebühren gelten als Ausbildungsberdarf.
    Und der ist durch Kindergeld und Kinderfreibetrag gedeckt.

    Also geht das nur,wenn es kein Kindergeld/Kinderfreibetrag mehr gibt.

    Wurde da nicht vor circa 2 Wochen durch ein Gerichtsurteil einiges geändert? Leider weiß ich da noch nicht genau, was alles.

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