Dürfen Arbeitgeber für Verspätungen Lohnkürzungen vornehmen?
Guten Abend Finanz Forum,
mien Kollege kommt aus einem Stadtteil, der am anderen Ende der Stadt liegt und um zur Arbeit zu gelangen, muss er mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehrmals umsteigen. Dabei kommt es häufiger vor, dass mal die eine oder dann auch die andere Bahn oder der Bus nicht kommen oder Verspätung haben. In den letzten Wochen ist er deshalb etwa dreimal zu spät zur Arbeit gekommen. Unser Chef hat ihm jetzt angedroht, dass er mit der Kürzung seines Gehalts rechnen muss, wenn er noch einmal zu spät kommt. Ist eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt und hält auch vor dem Arbeitsrichter Stand?
AW: Dürfen Arbeitgeber für Verspätungen Lohnkürzungen vornehmen?
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung aus dem Arbeitsvertrag. Diese ist i.d.R. an bestimmte Zeiten gebunden, die eingehalten werden müssen. Verstößt man gegen diese Hauptpflicht des Arbeitsvertrages ist eine Abmahnung sicher angemessen. Bei Wiederholung auch eine Kündigung. Nicht erbrachte Arbeit muß nicht bezahlt werden.
Im übrigen gilt das sogar, wenn die Bahn streikt oder Schnee fällt. Der Arbeitnehmer hat sicherzustellen, dass er pünktlich da ist.
AW: Dürfen Arbeitgeber für Verspätungen Lohnkürzungen vornehmen?
Was man noch hinzufügen sollte, der Arbeitgeber kann sogar noch ein Aufwandsentgelt berechnen, für die Zeit und Arbeit der Lohnkürzung (Ausrechnung, manuelle Lohnabrechnung)
AW: Dürfen Arbeitgeber für Verspätungen Lohnkürzungen vornehmen?
Hallo Yashar,
ein offenes Wort! Was steht dagegen, dass Ihr Kollege morgens eine Stunde früher aus dem Haus geht. Dann kommt er pünktlich auf die Arbeit. Muss mir keiner Gehaltseinbuße rechnen. Und ihm droht auch keine Entlassung.
Als Arbeitgeber schätze ich solche Mitarbeiter nicht.
Auf diese kann man sich nicht verlassen und ich würde mich schnellstens von Ihnen trennen.