Wielange erstattet die Autoversicherung Schäden aus der Teilkasko?
Servus Leute,
unsere Tochter ist für ein Auslandssemester in England und hat unseren Zweitwagen mit
dorthin genommen. Leider sind ihr jetzt schon einige kleinere Unfälle passiert, zuletzt wurde
ihr die Scheibe beschädigt und der Spiegel zerfahren. Sie hat den Schaden natürlich vor Ort
reparieren lassen, hat das aber aus der eigenen Tasche bezahlt. Da es sich ja wahrscheinlich
um einen Haftpflichtschaden handelt, können wir den ja auch unserer Versicherung melden.
Unsere Tochter wird aber erst Ende Sept. wieder bei uns sein und uns alle Unterlagen mitbringen können. Haben wir dann noch Anspruch die Regulierung eines Schadens durch die Teilkasko?
AW: Wielange erstattet die Autoversicherung Schäden aus der Teilkasko?
Hallo Herr Schlau,
in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Versicherung steht:
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall ?
Sie sind verpflichtet uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.