mein früherer Arbeitgeber hat 1985 eine DV für mich abgschlossen,die ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übertragen bekam und über nachfolgende Arbeitgeber bis 1997 als DV weiter geführt wurde. Von 1997 bis 2005 führte ich die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter. 2005 stellte ich sie infolge finanzieller Probleme beitragsfrei und gab sie schließlich 2007 in der EV an. Daraufhin kündigte der Gläubiger die Versicherung, die daraufhin den Rückkaufswert auszahlte.
Das alles ist mir erst seit einigen Wochen bekannt, und die Versicherung möchte mir unbedingt noch den restlichen Rückkaufswert auszahlen.
Kann ich mich darauf berufen, dass die Kündigung nach § 2 BetrAVG unzulässig war?