Ich bin 38 Jahre und Angestellter in einem EDV-Unternehmen. Seit 5 Jahren lebe ich mit
meiner Freundin zusammen, wir sind nicht verheiratet. Nun habe ich voriges Jahr eine
Riester-Rente abgeschlossen, die ja erst ausgezahlt wird, wenn ich in den Ruhestand komme.
Was wird aus dieser Rente, wenn ich diesen Lebensabschnitt gar nicht mehr erreiche oder nur
sehr kurz in den Genuss der Zahlung komme? Kann das Geld dann an meine Lebensgefährtin
ausgezahlt werden? Wo muss ich das angeben?
also im Normalfall sind die Rentenansprüche vererbbar. Ist da beim Abschluss des Vertrages nichts diesbezüglich festgelegt worden?
Wenn nämlich die Hinterbliebenen nicht ausdrücklich mit versichert sind, könnte es Schwierigkeiten geben. Ich würde mich in diesem Falle an den Versicherer wenden.
Natürlich ist generell zu hoffen, dass eine Inanspruchnahme der Rente durch Hinterbliebene gar nichts erst notwendig wird - also das Rentenalter gesund erreicht wird.
Ist bei Riester nur bedingt so richtig. Unschädlich hinsichtlich der Riesterförderung ist nur der Fall, dass die jeweiligen "Ehepartner" den Vertrag als eigenen Riestervertrag weiterführen. Anders müßte die gesamte Förderung zurück gezahlt werden - kann recht blöd sein.
In der Riesterrente gibt es ja (abgesehen von 30 %) nur eine Rentenzahlung. Die verfällt grundsätzlcih beim ableben. Ausweg ist eine Rentengarantie für eine bestimmt Zeit (meist ab 5 Jahren, geht aber auch deutlich länger). Dann würde die Rente für diese Zeit weiter gezahlt werden, auch wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt. Nachteil: Garantie kostet Geld und reduziert die Gesamtrendite nicht unerheblich...was dann wieder die Frage aufkommen läßt...lohnt sich das wirklich ?
Auf Grund der Thread-Überschrift, hab' ja ich völlig übersehen, dass es hier um mein Fachgebiet Riester-Förderung geht ... ok, dann mal los:
Hallo Orpheus,
1. Sie können Ihre Riester-Rente frei zwischen dem 60-67 Lebensjahr auszahlen lassen (Rente und 30% Kapitalabfindung); muss nicht unbedingt zu Beginn Ihres Ruhestandes sein.
2. Falls Sie z.B. der Meinung sind, nicht mindestens Lebensalter 60 zu erreichen, können Sie jederzeit Ihren Riester-Vertrag kündigen und das Geld verfrühstücken. Jedoch verlangt der Staat alle Zulagen und evtl. Steuervergüstigungen verständlicherweise zurück.
Auch kann das Guthaben bei Ableben während der Sparphase einfach auf einen Vertrag Ihrer Ehefrau förderunschädlich übertragen werden.
3. Falls Sie schon eine Rente aus Ihrem Riestervertrag beziehen, verfällt normalerweise das Restguthaben bei Ihrem Ableben. Jedoch nur, wenn es sich um eine Rentenzahlung aus einer Rentenversicherung handelt und, wie schon erwähnt, keine Rentengarantie vereinbart wurde.
Generell gibt es nur eine 100%tige Vererbbarkeit bei einer Riester-geförderten Immobilie. Jedoch kommen dann ganz andere Nachteile zum Tragen, welche sogar die Chancen erhöhen, die Förderung ganz zu verlieren. Falls Sie es interessiert, führe ich diesen Punkt noch weiter aus. Annonsten war es das erstmal von mir. Ich hoffe, ich konnte helfen.
ich erinnere einmal an eine Antwort in einem anderen Thread.
Da kritisierten Sie mich, weil ich die Ursprungsfragen nicht beantwortet habe.
Hier darf ich jetzt zum Ausdruck bringen, dass Sie das Thema vollständig verfehlt haben.
Denn dies waren die Fragen:
Was wird aus dieser Rente, wenn ich diesen Lebensabschnitt gar nicht mehr erreiche oder nur
sehr kurz in den Genuss der Zahlung komme? Kann das Geld dann an meine Lebensgefährtin
ausgezahlt werden? Wo muss ich das angeben?
Bitte also in Zukunft, daran denken, dass auch Sie nicht immer die richtigen Antworten parat haben.
Es schon erstaunlich, wie sich die Versicherungsvertreter hier im Forum darstellen - vom völligen fachlichen Unwissen (z.B. im Bereich KFZ) bis hin zu vulgären Entgleisungen übelster Sorte ist alles dabei.
Naseweis: für Sie immer noch Herr Irmscher! Soviel Respekt traue ich Ihnen noch zu.
Das war meine Antwort an den Fragesteller:
Zitat von Orpheus
Hallo miteinander...
[...]
Nun habe ich voriges Jahr eine
Riester-Rente abgeschlossen, die ja erst ausgezahlt wird, wenn ich in den Ruhestand komme.
Hallo Orpheus,
1. Sie können Ihre Riester-Rente frei zwischen dem 60-67 Lebensjahr auszahlen lassen (Rente und 30% Kapitalabfindung); muss nicht unbedingt zu Beginn Ihres Ruhestandes sein.
Was wird aus dieser Rente, wenn ich diesen Lebensabschnitt gar nicht mehr erreiche ...
2. Falls Sie z.B. der Meinung sind, nicht mindestens Lebensalter 60 zu erreichen, können Sie jederzeit Ihren Riester-Vertrag kündigen und das Geld verfrühstücken. Jedoch verlangt der Staat alle Zulagen und evtl. Steuervergüstigungen verständlicherweise zurück.
Auch kann das Guthaben bei Ableben während der Sparphase einfach auf einen Vertrag Ihrer Ehefrau förderunschädlich übertragen werden.
... oder nur
sehr kurz in den Genuss der Zahlung komme? Kann das Geld dann an meine Lebensgefährtin
ausgezahlt werden? Wo muss ich das angeben?
3. Falls Sie schon eine Rente aus Ihrem Riestervertrag beziehen, verfällt normalerweise das Restguthaben bei Ihrem Ableben. Jedoch nur, wenn es sich um eine Rentenzahlung aus einer Rentenversicherung handelt und, wie schon erwähnt, keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Generell gibt es nur eine 100%tige Vererbbarkeit bei einer Riester-geförderten Immobilie. Jedoch kommen dann ganz andere Nachteile zum Tragen, welche sogar die Chancen erhöhen, die Förderung ganz zu verlieren. Falls Sie es interessiert, führe ich diesen Punkt noch weiter aus. Annonsten war es das erstmal von mir. Ich hoffe, ich konnte helfen.
Vererben geht immer. Nur bei der Ehefrau/Ehemann geht auch die Förderung auf den Ehepartner über, in einem neuen Vertrag. Die nichtehliche Partnerin bekommt die gesamte Förderung abgezogen...gibt noch leichte unterschiede bei den verschiedenen Formen Riester. Grundaussage ist aber so richtig.
z.B. Hat der Riester-Sparer seine Beiträge in einen Bank- oder Fondssparplan gesteckt, kann das angesparte Kapital bis zum 85. Geburtstag problemlos vererbt werden. Danach besteht kein Erbanspruch mehr.