Ich arbeite in einer großen Firma und habe nebenbei schon seit fast zwei Jahren einen Minijob. Irgendwie muss man ja die Familie ernähren...Meine Frau arbeitet Teilzeit und verdient in ihrem Beruf leider auch nicht sehr viel. Sie hätte jetzt die Möglichkeit, in einer Einrichtung Wochenenddienste zu absolvieren und dafür auch im 400 Euro-Rahmen bezahlt zu werden. Können wir beide einen Minijob ausüben, ohne dass wir die Einkünfte daraus versteuern müssen? Wir werden gemeinsam veranlagt und haben die Steuerklassen 3 und 5.
Beim 400-Euro-Job fallen für AN keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto = Netto). Für den AN bleibt die Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Beide können also Minijobs ausüben, ohne das in der Eink-steuererklärung angeben / versteuern zu müssen.
Die Versteuerung aus einem "Minijob" ist dann mit der Pauschale von 2% abgegolten.
Aber vorher sollte Deine Frau Genehmigung beim AG für den minijob einholen...