Übernimmt die Teilkasko einen Schaden durch Fahrerflucht?
Tag zusammen. Mein Sohn ist mit unserem Zweitwagen, den er auch in der Regel fährt, zu einem Auslandssemster in Spanien. Während dieser Zeit wurde ihm bereits zweimal der Außenspiegel abgefahren. Beim ersten Mal konnte er es mit einem Ersatzteil selber reparieren, jetzt aber muss er es in der Werkstatt machen lassen. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs ist natürlich nicht mehr ermittelbar und es hat auch niemand etwas hinterlassen. Kommt jetzt für diesen Schaden, der ja offensichtlich durch Fahrerflucht entstanden ist, unsere Teilkaskoversicherung auf? Wir haben eine Variante mit 150 Euro Selbstbeteiligung.