Zitat von
Mike Spezi
Hallo Naseweis,
nein muss sie nicht, sondern sie kann. Zumindst wurde mir dies so von den Beihilfeberechtigten vermittelt. Alle Versorgungsempfänger die nicht in der GKV ( 100% bei Gkv ja sowieso abgesichert) verankert waren ,sind seit Gesetzesänderung angeschrieben worden, mit der Aufforderung zum Nachweis der abgesicherten Restkosten.
Ist dieser Nachweis nicht erbracht, dürfen die Beihilfestellen theoretsich Leistungen verweigern. Wo wäre sonst auch ein Machtinstrument, die Restkosten tatsächlich abzusichern?