Pensionierter Beamter

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  1. Avatar von bjoern26
    bjoern26 ist offline
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    Standard Pensionierter Beamter

    @all

    ich habe folgenden Fall auf meinem Tisch liegen.
    Es handelt sich um einen pensionierten Beamten mit seiner Frau.
    Er ist Jahrgang 1930 und hat 70% Beihilfeanspruch bei der Krankenkasse.
    Jetzt möchte die Tochter dass man die restlichen 30% über die PKV absichern soll, natürlich seine Frau auch.

    Was gibt es hier für Möglichkeiten?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß Björn

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Böse AW: Pensionierter Beamter

    Hallo Björn,

    wir haben zwischenzeitlich eine Pflichtversicherung in Deutschland.
    Dies bedeutet, dass der pensionierte Beamte eine Krankenversicherung abschließen muss.

    Jedoch wird dies bei einer privaten Krankenversicherung nur noch über den Basistarif möglich sein, denn ich kenne keine PKV die ihn mit 70 Jahren sonst noch aufnimmt.

    Zu prüfen wäre hier evt. noch, bei welcher Krankenversicherung er zuletzt versichert war. Sollte dies eine GKV gewesen sein, könnte er sich noch als freiwilliges Mitglied versichern.

    Gruß

  3. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Pensionierter Beamter

    Ist es denn so, dass er aktuell in keiner Gesetzlichen Krankenkasse ist?

  4. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Pensionierter Beamter

    Hallo Björn,

    vielleicht gibst Du uns nochmal paar mehr Infos.
    Landesbeihilfe / Bundesbeihilfe???
    FRau wie alt?

    Beide Dinge , die EasyD und Naseweis geschrieben haben, sind nicht unerheblich zur Bewertung der Situation.

    Ist er in der GKV und Frau auch und will nur wechslen auf grund besserer Leistungen?
    Oder hat er nur versäumt der 100% Versicherungsplicht nachzukommen?
    Hat er nämlich keine Leistungen bei der Beihilfe eingereicht ist diese Manko unter Umständen nicht aufgefallen. ( Früher konnten Beamte auch ohne Restkostenversicherung auskommen) Heute leistet auch die Beihilfe nicht mehr, wenn der Versorgunsempfänger die Reskosten nicht nachweisen kann. Wie Naseweis bereits geschrieben hat, besteht Versicherungspflicht zu 100% in den Grundtarifen.

    Es ist durchaus möglich , auch über 70 Jahre die Restkosten von 30% in der PKV abzusichern. Zwingend ist allerdings ein ärztliches Zeugnis ab dem 60. Lebensjahr und die Risikoprüfung eine Aufnahme zulässt.

    mfg
    mike

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Pensionierter Beamter

    Hallo Mike Spezi,

    Deine Antwort muss ich etwas berichtigen.

    Die Beihilfe muss ihren Anteil zahlen, auch dann, wenn keine zusätzliche PKV besteht.

    Gruß

  6. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Pensionierter Beamter

    Hallo Naseweis,

    nein muss sie nicht, sondern sie kann. Zumindst wurde mir dies so von den Beihilfeberechtigten vermittelt. Alle Versorgungsempfänger die nicht in der GKV ( 100% bei Gkv ja sowieso abgesichert) verankert waren ,sind seit Gesetzesänderung angeschrieben worden, mit der Aufforderung zum Nachweis der abgesicherten Restkosten.
    Ist dieser Nachweis nicht erbracht, dürfen die Beihilfestellen theoretsich Leistungen verweigern. Wo wäre sonst auch ein Machtinstrument, die Restkosten tatsächlich abzusichern?

    Noch eine Frage, wieso sollte ein 70 Jähriger Beihilfeberechtigter nur noch Aufnahme in den Basistarif der PKV finden?

    mfg
    mike

  7. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Pensionierter Beamter

    Hallo Mike Spezi,

    Zitat Zitat von Mike Spezi
    Hallo Naseweis,

    nein muss sie nicht, sondern sie kann. Zumindst wurde mir dies so von den Beihilfeberechtigten vermittelt. Alle Versorgungsempfänger die nicht in der GKV ( 100% bei Gkv ja sowieso abgesichert) verankert waren ,sind seit Gesetzesänderung angeschrieben worden, mit der Aufforderung zum Nachweis der abgesicherten Restkosten.
    Ist dieser Nachweis nicht erbracht, dürfen die Beihilfestellen theoretsich Leistungen verweigern. Wo wäre sonst auch ein Machtinstrument, die Restkosten tatsächlich abzusichern?
    Auch Beihilfeberechtigte wissen nicht alles!

    beachte hierzu ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg:
    Urteil des 10. Senats vom 28.10.2010 - 10 S 2821/09 -

    eine Frage, wieso sollte ein 70 Jähriger Beihilfeberechtigter nur noch Aufnahme in den Basistarif der PKV finden?
    mfg
    mike
    Du hast recht, die Möglichkeit besteht, wenn die Gesundheitsprüfung es noch her gibt. Dies ist jedoch sehr fraglich.

    Viele Grüße!

  8. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Pensionierter Beamter

    Hallo Naseweis,

    vielen Dank für die Info. Interessantes Urteil, aber auch ein einziger Eiertanz. Grundsätzlich ja, im Einzelnen nein, im bestimmten Fall........bal,bla,bal! Da wird einen ja übel. Ich denke, es wird nicht lange dauern, bis man sich auch da wieder was einfallen lässt.
    Finde es aber gut, das da geklagt wurde.


    Zum 70 Jährigen nochmal. Ich habe diesen Fall recht häufig, gerade auf Sylt. Man sollte sich wundern, wie fit die noch sein können. Meist Ehefrauen, die Beihilfeanspruch ableiten, bisher in der GKV verankert, als Rentner aber plötzlich sehr hohe Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben, etc. Die sind schon sehr interessiert zu wechseln. Es gibt bei uns keine Altersbeschränkung ab 70.

    mfg
    mike

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