Ab welchem Alter kann man eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?

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  1. Avatar von Hubbert
    Hubbert

    Standard Ab welchem Alter kann man eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?

    Tag liebes Forum.
    Vor zehn Jahren habe ich eine kleine Rentenversicherung abgeschlossen, in die ich 50 Euro im Monat einzahle. Ich bin jetzt 49 Jahre und würde sie mir gerne schon mit 55 Jahren auszahlen lassen, weil ich dann vieles an unserem Haus sanieren lassen muss. Da es sich um eine private Rentenversicherung handelt, kann ich doch eigentlich über das Geld verfügen, wann ich möchte. Oder ist das auch an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt und man muss wirklich bis zum 67. Lebensjahr warten? Dann würde sie mir nämlich nicht mehr so sehr viel nützen.

    Wer weiß Bescheid?

  2. Avatar von Birgit
    Birgit ist gerade online

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    Standard AW: Ab welchem Alter kann man eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?

    Normalerweise beginnt die Auszahlung mit dem 65.Lebensjahr.

    Oftmals kann schon 5 Jahre früher die Auszahlung beginnen.

    Aber das muss in deinem Vertrag drin stehen.


    Birgit

  3. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Ab welchem Alter kann man eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?

    Sie können mit 55 die Rentenversicherung kündigen und erhalten dann den entsprechenden Rückkaufswert.

    In wie weit das jedoch tatsächlich die sinnigste Variante ist, will ich aus der Ferne nicht beurteilen.

  4. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Ab welchem Alter kann man eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?

    Sie können und das sogar steuerfrei. Eine Rente, wenn sie diese wollen ist wahrscheinlich frühestens mit 60 möglich. Die Frage ist natürlich nach dem Sinn. 15 Jahre einzahlen um dann mit dem Geld das Haus zu renovieren? Da wäre ein Bausparvertrag wesentlich effektiver gewesen.

  5. Avatar von Conveca
    Conveca

    Standard AW: Ab welchem Alter kann man eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?

    Da die Lebensversicherung vor zehn Jahren abgeschlossen wurde handelt es sich noch um einen Vertrag nach altem Recht. Dieses sieht vor, dass eine Auszahlung nur dann steuerfrei ist, wenn mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt wurden und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief. Derzeit dürfte das also noch nicht der Fall sein, wohl aber, wenn Sie 55 sind.
    Weiter ist die vertraglich vereinbarte Laufzeit wichtig, denn davon hängen die Abschlusskosten ab. Je länger der Vertrag ursprünglich laufen sollte, desto geringer dürfte derzeit der Rückkaufswert sein. Gleiches gilt für Alter 55.
    Grundsätzlich können Sie solch einen Vertrag aber immer zum Ende des nächsten Monats kündigen. Ob das aber sinnvoll ist wage ich aus verschiedenen Gründen zu bezweifeln.
    Auch wichtig: Handelt es sich um eine Lebens- oder eine Rentenversicherung? Bei LV musste es mindestens einen Todesfallschutz von 60 % der Versicherungssumme geben (Beitrag x Zahlweise x Laufzeit). Das ist eine Versicherungsleistung, die zusätzlich Geld kostet.
    Sollten Sie die Versicherung auf ein höheres Endalter als 55 abgeschlosen haben, haben Sie nur die Möglichkeit den Vertrag mit 55 zu kündigen und sich den Rückkaufwert auszahlen zu lassen oder ein Policendarlehen zu nehmen. Dabei zahlen Sie allerdings Zinsen (auf ihr eigenes Geld!), die wahrscheinlich deutlich über der Verzinsung der Police liegen (Ausnahme evtl. bei Fondspolicen, hier konnte man früher häufig ein zinsloses Policendarlehen vereinbaren).
    Es gäbe noch vieles, was wichtig wäre aber hier einfach zu weit führen würde. Daher nur eine kleine Anregung:
    Wenn Sie die Police weiter besparen, werden Ihnen von jedem Beitrag Kosten belastet, die Sie wahrscheinlich durch die Verzinsung bis 55 nicht mehr reinholen können. Evtl. könnte es für Sie lohnend sein, wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen (NICHT KÜNDIGEN!) und die 50 € die nächsten 6 Jahre auf z.B. ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto sparen. Die Verzinsung ist hier derzeit zwar mau, aber es entstehen keine Kosten und es geht ja nur um 6 Jahre. Da Sie bereits 5 Jahre Beiträge bezahlt haben und in sechs Jahren auch die 12 Jahre Laufzeit erfüllt sind wäre eine Auszahlung auf jeden Fall steuerfrei.
    Ob sich das für Sie lohnt können Sie überprüfen, wenn Sie von der Versicherung eine Berechnung über den Rückkaufswert zum Alter 55 anfordern, die mit der Garantieverzinsung ohne Überschüsse gerechnet ist (den Überschüssen traue ich derzeit nicht so recht). Dann sehen Sie, ob es sich im Vergleich zu einer alternativen Anlage lohnen würde.
    Generell gilt: Bei Vertragsänderunge ändern sich auch immer die Versicherungsleistungen. Sollten Sie z.B. beitragsfrei stellen würde sich auch eine evtl. Todesfallleistung reduzieren. Daher bitte immer genau planen und fachlichen Rat einholen.

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