Ich habe vor kurzem aus Interesse an der Sache eine Ausbildung zum Fitnesstrainer B-Lizenz gemacht.
Nun hat das Studio, in dem ich seit Jahren trainiere, gerade eine freie Stelle gehabt, auf die ich mich beworben habe und sie auch bekommen habe. Ich kann nun 1-2 Schichten á 4-5h übernehmen zu einen Stundensatz von 10€. Es würden monatlich also folglich nie mehr als 400€ zusammenkommen. Ich bin auch Hauptberuflich ab Oktober Flugschüler, mache das also nur nebenberuflich.
In dem Club arbeiten aber alle auf freiberuflicher Basis, zumindest die Trainer. Ich habe ein bisschen gefragt, man sagte mir, dass ich da nur dem Finanzamt bescheidgeben muss und mich als "freiberuflicher Fitnesstrainer" melden soll.
Ich habe jetzt vorhin beim FA angerufen und gefragt. Ich will ja alles ordungsgemäß anmelden.
man sagte mir, dass es problematisch wäre, bei nur einem Studio zu arbeiten, weil man mich dann wegen einer Scheinselbststädnigkeit drankriegen könnte.
Was soll ich jetzt machen? Nachfragen, ob man mich nicht doch als Minijobber einstellen kann? Oder doch einen Gewerbeschein beantragen und hoffen, dass mich keiner darauf anspricht?
Dein Finanzamt hat schon richtig geantwortet. Wenn Du nur für ein Unternehmen arbeitest, besteht immer die Annahme, das es sich hier um eine Scheinselbständigkeit handelt.
Die Frage ist nur, ob und wann das auffliegen kann. Nur, wenn es auffliegt, ist das Studio auch dran, denn dann müssen die die Sozialabgaben naträglich entrichten.
Wenn Du einen Gewerbeschein holst, hast Du immer sofort erst einmal das Finanzamt am Hals, auch wenn Du bei den Einnahmen keine Steuer zahlen musst.
Ideal wäre wirklich, wenn das Studio Dir einen Minijob anbietet, wollen die aber wahrscheinlich nicht, um die Sozialabgaben zu sparen. Wenn Du also über Gewerbeanmeldung arbeiten solltest, dann verlang zu Deinem Stundenlohn einen Aufschlag, nähmlich einen Teil der ersparten Sozialbeitäge.