Fitnesstrainer - wo melden?

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von Allroadstar
    Allroadstar ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.07.2010
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard Fitnesstrainer - wo melden?

    Moin Leute!

    Ich habe vor kurzem aus Interesse an der Sache eine Ausbildung zum Fitnesstrainer B-Lizenz gemacht.

    Nun hat das Studio, in dem ich seit Jahren trainiere, gerade eine freie Stelle gehabt, auf die ich mich beworben habe und sie auch bekommen habe. Ich kann nun 1-2 Schichten á 4-5h übernehmen zu einen Stundensatz von 10€. Es würden monatlich also folglich nie mehr als 400€ zusammenkommen. Ich bin auch Hauptberuflich ab Oktober Flugschüler, mache das also nur nebenberuflich.
    In dem Club arbeiten aber alle auf freiberuflicher Basis, zumindest die Trainer. Ich habe ein bisschen gefragt, man sagte mir, dass ich da nur dem Finanzamt bescheidgeben muss und mich als "freiberuflicher Fitnesstrainer" melden soll.

    Ich habe jetzt vorhin beim FA angerufen und gefragt. Ich will ja alles ordungsgemäß anmelden.
    man sagte mir, dass es problematisch wäre, bei nur einem Studio zu arbeiten, weil man mich dann wegen einer Scheinselbststädnigkeit drankriegen könnte.

    Was soll ich jetzt machen? Nachfragen, ob man mich nicht doch als Minijobber einstellen kann? Oder doch einen Gewerbeschein beantragen und hoffen, dass mich keiner darauf anspricht?

    Bin für jede Antwort dankbar.

    Lenn

  2. Avatar von tunni44
    tunni44 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    20.07.2011
    Beiträge
    12
    Danke
    2

    Standard AW: Fitnesstrainer - wo melden?

    Hallo Allroadstar,

    Dein Finanzamt hat schon richtig geantwortet. Wenn Du nur für ein Unternehmen arbeitest, besteht immer die Annahme, das es sich hier um eine Scheinselbständigkeit handelt.

    Die Frage ist nur, ob und wann das auffliegen kann. Nur, wenn es auffliegt, ist das Studio auch dran, denn dann müssen die die Sozialabgaben naträglich entrichten.

    Wenn Du einen Gewerbeschein holst, hast Du immer sofort erst einmal das Finanzamt am Hals, auch wenn Du bei den Einnahmen keine Steuer zahlen musst.

    Ideal wäre wirklich, wenn das Studio Dir einen Minijob anbietet, wollen die aber wahrscheinlich nicht, um die Sozialabgaben zu sparen. Wenn Du also über Gewerbeanmeldung arbeiten solltest, dann verlang zu Deinem Stundenlohn einen Aufschlag, nähmlich einen Teil der ersparten Sozialbeitäge.

    Grüße, tunni44

Ähnliche Themen

  1. kosten 2014 erst in 2015 melden

    Von viktor im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.05.2015, 10:07
  2. Unfall mit Auto immer Versicherung melden??

    Von Jockili im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 23.01.2013, 15:37
  3. Soll man einen Unfall mit Unbekannt der Versicherung melden

    Von Berti786 im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 29.06.2012, 10:31
  4. Wie kann ich die Studiengebühren meines Sohnes dem Finanzamt melden?

    Von Starbreaker im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 29.08.2011, 20:13
  5. Muss man das melden?

    Von keineahnung im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 01.07.2010, 23:45