Welchen Anspruch auf Abfindung haben Arbeitnehmer bei Kündigung?
Ich weiß, dass mein Chef gerne Leute loswerden möchte und ich habe
mich deshalb schon nach einer anderen Stelle umgesehen.
Wenn ich nun eine finde und meine alte Stelle kündige, wäre es
natürlich sehr schön, wenn ich einen Anspruch auf eine Abfindung hätte.
Bisher wusste ich nur, dass mir eine Abfindung zusteht, wenn mir der
Betrieb kündigt. Was aber ist damit, wenn ich von mir aus gehe und
damit dem Arbeitgeber vorgreife?
Es ist ja in seinem Sinne, eine Stelle einzusparen.
AW: Welchen Anspruch auf Abfindung haben Arbeitnehmer bei Kündigung?
Schau Dir mal §1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz) an. Das ist der einzige Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht.
Es gibt aber dennoch Möglichkeiten. Dein BR wird sie auch kennen und zur Not einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen. Aus Deinem Post lese ich viel gefährliches Halbwissen (wenn nicht sogar naives Unwissen). Darauf solltest Du Dich nicht verlassen. Kenntnisse im Arbeitsrecht sind sehr speziell und ich habe meine über viele Seminare und Fortbildungen erworben. Und auch heute habe ich nicht ausgelernt. Also lass Dich beraten. Die beiden obigen Möglichkeiten sind sogar kostenfrei (RA, wenn Du eine Rechtsschutz für berufliche Angelegenheiten hast - aber davon gehe ich einfach mal aus. Wäre ja schön blöd, wenn nicht).