hätte mal eine kurze Frage - bei einem von mir favorisierten Produkt (DWS) gibt es eine sog. "Mindestlaufzeit" von 7 Jahren - aber ich dachte immer dass ein Anbieterwechsel gesetzlich vorgeschriebenermaßen stets möglich sein muss?
Aber Mindestlaufzeit heisst ja, ich binde mich 7 Jahre an DWS und kann danach erst wechseln? Oder was?
Hallo!
Falls Sie die DWS Riester-Rente meinen:
Die können Sie jederzeit beenden und den Anbieter wechseln, so wie es das Gesetz vorschreibt. Mit der Mindestlaufzeit ist die geplante Zeit gemeint.
Zu Beginn muss ein solcher Sparplan für mindestens 7 Jahre abgeschlossen werden. Es kann also z.B. kein 55 jähriger eine Anspardauer bis 60 vereinbaren.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau