Mindestlaufzeit vs. Anbieterwechsel

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  1. Avatar von SirTiger
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    Standard Mindestlaufzeit vs. Anbieterwechsel

    Hallo,

    hätte mal eine kurze Frage - bei einem von mir favorisierten Produkt (DWS) gibt es eine sog. "Mindestlaufzeit" von 7 Jahren - aber ich dachte immer dass ein Anbieterwechsel gesetzlich vorgeschriebenermaßen stets möglich sein muss?

    Aber Mindestlaufzeit heisst ja, ich binde mich 7 Jahre an DWS und kann danach erst wechseln? Oder was?

    MfG
    SirTiger

  2. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Mindestlaufzeit vs. Anbieterwechsel

    Hallo!
    Falls Sie die DWS Riester-Rente meinen:
    Die können Sie jederzeit beenden und den Anbieter wechseln, so wie es das Gesetz vorschreibt. Mit der Mindestlaufzeit ist die geplante Zeit gemeint.
    Zu Beginn muss ein solcher Sparplan für mindestens 7 Jahre abgeschlossen werden. Es kann also z.B. kein 55 jähriger eine Anspardauer bis 60 vereinbaren.

    MfG
    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
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  3. Avatar von SirTiger
    SirTiger ist offline
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    Standard AW: Mindestlaufzeit vs. Anbieterwechsel

    Vielen Dank, jetzt hab ich es verstanden!!

    Gruß,
    SirTiger

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