Welche Nebenjobs muss ich meinem Arbeitgeber zur Kenntnis geben?
Ich arbeite als Ingenieur in einem großen Büro in der Kraftfahrzeugbranche. Da bei uns beide Kinder studieren und wir deshalb immer Geld gebrauchen können, habe ich jetzt einen Zweitjob angenommen.
Ich arbeite in einem Callcenter für Schadensfälle, allerdings nur für acht Stunden in der Woche. Ich bekomme 350 Euro dafür, muss also nichts dem Finanzamt anzeigen.
Wie aber sieht es mit meinem Arbeitgeber aus? Muss ich ihm denn jetzt grundsätzliche jede Stelle melden, die ich annehme oder nur die, die entweder über den 400 Euro Rahmen hinausgehen oder die sich mit meiner Stelle irgendwie schneiden könnten?
Er wird ja nicht wirklich davon tangiert.
AW: Welche Nebenjobs muss ich meinem Arbeitgeber zur Kenntnis geben?
Das er nicht tangiert wird, ist Deine Einschätzung. Nicht mehr und nicht weniger.
Du solltest alle Nebenjobs anzeigen. Eigentlich sogar noch weitergehen und das Einverständnis holen. Mit dem Arbeitsvertrag mit Deinem Hauptarbeitgeber bist Du die Pflicht eingegangen eine Arbeitsleistung zu liefern. Dein Arbeitgeber könnte auf die Idee kommen, dass der Nebenjob die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Dann gibt es unschöne Auseinandersetzungen, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können. Also am Besten mit schriftlichen Einverständnis. Dann ist alles gut.