Kann ich Geld zurück verlangen (Getrenntlebend)

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  1. Avatar von MBixler
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    Standard Kann ich Geld zurück verlangen (Getrenntlebend)

    Hallo an alle!

    Kurz zu mir, bin seit ende Februar mit meiner noch Frau getrennt lebend (2 Kinder)...

    Am 1. April diesen Jahres ist von unserem Gemeinsamen Konto noch eine Unfallversicherung von meiner frau abgezogen worden. Zu diesem Zeitpunk hatte meine Frau allerdings schon ihr neues eigenes Konto eröffnet. Somit wurde auf unser gemeinsames Konto kein Lohn oder sonstige Zahlungseingänge von ihr gebucht. Auf den Kontoauszügen stand allerdings noch unser beider Namen.

    Nun zu meiner Frage...da das eine Unfall-Versicherung ist die mit mir überhaupt nix zu tun hat, kann ich mir das Geld zurück verlangen, oder etwa nicht???

    Meine Frau meint immer nein das kann ich nicht weil unser beider Namen noch auf den Kontoauszügen gestanden hat, der meinung bin ich aber nicht, weil wie schon gesagt von ihr keinerlei eingangszahlungen mehr drauf gegangen sind...

    Bitte dringenst um Hilfe...

    Gruß
    Markus

  2. Avatar von Doso
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    Standard AW: Kann ich Geld zurück verlangen (Getrenntlebend)

    Konto läuft auf euch Beide, entsprechend habt ihr auch beide eine entsprechende Vollmacht. Du kannst das Geld dann höchstens von deiner Ex zurückverlangen, nicht von der Versicherung.

  3. Avatar von MBixler
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    Standard AW: Kann ich Geld zurück verlangen (Getrenntlebend)

    Danke.....

    wollte eigentlich nur wissen ob sie recht hat das ich ihr versicherung noch bezahlen muss, da ab 1.4 kein lohn oder sonstiges einkommen mehr von ihr auf "unser" konto" gegangen ist......

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Kann ich Geld zurück verlangen (Getrenntlebend)

    Wenn das ein gemeinsames Konto ist, dann hast du Pech gehabt.

    Wenn sie lediglich Verfügungsberechtigte ist, dann kannst du es dir zurück holen.

    esco

  5. Avatar von MBixler
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    Standard AW: Kann ich Geld zurück verlangen (Getrenntlebend)

    Es war zu dem Zeitpnkt noch unser Gemeinsames konto (aber nur vom Namen), jedoch hat sie ihr eigenes neues auch schon gehabt...
    Auf das "gemeinsame" (nur Namentlich) ist von ihr kein Lohn oder Kindergeld mehr gekommen...

    Die Versicherung ist nur von ihr!!!

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