als unterhaltspflichtiger Vater einer 15 jährigen Tochter bin ich seit ca.
3 Jahren arbeitslos und lebe mittlerweile von Hartz IV.
In dieser Zeit habe ich keinen Unterhalt bezahlt und auch nie eine
Aufforderung dazu bekommen.
Aber nun hat mir das betreffende Jugendamt eine satte Rechnung
präsentiert.
Obwohl mein Einkommen schon seit zwei Jahren unter dem
pfändbaren Betrag liegt, soll ich nun für den gesamten Zeitraum
Unterhalt nachzahlen.
Kann mir bitte mal jemand sagen ob das mit rechten Dingen zugeht???
natürlich bist du auch mit Hartz4 Unterhaltspflichtig... ganz klar!
Da du aber am Existenzminimum lebst, kann es dir natürlich niemand weg nehmen oder pfänden. Und ja, die Rechnung vom Jugendamt ist Rechtens, denn du musst den ganzen Betrag, der von Monat zu Monat mehr wird, wieder zurück bezahlen wenn du mal wieder mehr Geld als Hartz4 beziehst.
Auch musst du nachweisen können, dass du dich wirklich um Arbeit bemühst, sonst könnte die Mutter und/oder das Jugendamt hin gehen und gegen dich klagen und dann wird dir etwas vom Hartz4 Regelsatz abgezogen was ans Kind geht... weil du dich eben nicht an die Regeln von Hartz4 gehalten hast und dich nicht um Arbeit bemüht hast. In diesem Fall wird das Geld von Arbeitsamt direkt an die Mutter bzw. das Jugendamt überwiesen und kommt erst gar nicht mehr in deine Hände.
Auch würde ich dir empfehlen dich darum zu kümmern, so kannst du es später (wenn du mal wieder Arbeit hast) in Raten zahlen... solltest du dich nicht kümmern und die Mutter bzw. das Jugendamt ein Richterlichen Schuldtitel gegen dich haben, klopft der Gerichtsvollzieher sofort bei dir (wenn du wieder Arbeit hast) und du musst den ganzen Betrag innerhalb von 6 Monaten zahlen... (mehr Raten gehen da nicht) oder er pfändet dich jeden Monat bis zum Existenzminimum.
Des weiteren gibt es noch die Option für dich, vor das Familiengericht zu ziehen, damit eine Unterhaltsaussetzung statt findet, so lange du Hartz4 bist (dann musst du es am ende nicht Nachzahlen)... aber in wie weit und wie oft das bewilligt wird hängt von ganz davon ab wie Familiär der Richter/Richterin ist.