private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

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  1. Avatar von darko_nue
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    Standard private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich (single, 33, kfm. Umschüler), bin neu hier, auf der Suche nach einer guten privaten HPV und habe dazu ein Paar fragen.(Ich habe auch leider keinen alten Thread gefunden in den ich hätte schreiben können, so musste ich leider einen Neuen aufmachen – man möge es mir verzeihen)

    Here we go:

    Erstmal mal meine 3 Favoriten

    1. VHV Klassik -Garant, mit Baustein Exclusiv, Deckung 50 Mio. 53,55 /Jahr
    2. HUK Coburg, PH - plus, Deckung 50 Mio. 52,50 / Jahr SB 250
    3. HPK Darmstadt, Komfort, Zusatz Freizeit + erweiterte Vorsorge, Deckung 50 Mio. SB 125 € 60,69


    Hat ja jemand von euch schon persönlich mit einer der genannten Versicherungen Erfahrungen gemacht, oder ist sogar Makler, der mir näheres zu Klagequoten oder Regulierungsgebahren (kann man das so nennen? ) sagen könnte?

    Meine 2. Frage zielt auf Formulierungen im Bedingungswerk ab:
    Welche müssen / sollten auf jeden Fall drin stehen, welche auf keinen Fall?

    Weiterhin lege ich großen Wert auf die Zusatzabsicherung bei Forderungsausfall.

    Hierzu eine Formulierung bei der VHV:

    Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist. Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrage an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.


    Was meinen die damit?
    Wenn in den Bedingungen nur das Wort vorsätzlich steht, bedeutet das, dass der Versicherer nicht leistet wenn mir der Schaden „nur“ fahrlässig zugefügt wird?

    Dann gibt es ja noch weitere Zusatzabsicherungen bei verschiedenen Versicherern, die mir (vielleicht auch unbegründet) ein bisschen Bauchschmerzen bereiten.


    1. Vario-Paket Beruf bei der HPK:

    Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers od. von Arbeitskollegen für Sachschäden, Höchstersatzleistung 10.000 €

    2. VHV (und auch andere Versicherer):

    Tagesmutter / auch bei entgeltlicher Tätigkeit.

    3. HUK-Coburg:

    Sachschäden an Lehrgeräten durch Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in der Schule/Universität oder an Betriebspraktika (Campus-Klausel; für max. 6 Monate)
    Bis 10.000 €.

    Bedeutet das, dass wenn ich bei einem Kollegen bei einer Gefälligkeit, bei meinem Arbeitgeber oder bei einem Bildungsträger einen Schaden verursache, welcher den Höchstbetrag übersteigt, die Versicherung nicht leistet?

    Ich mein, wozu diese Differenzierung? In diesen Fällen ist doch Schaden Schaden, oder ist das ein Hintertürchen welches sich die Versicherung hier offen lässt? Bitte korrigiert mich falls ich hier falsch liegen sollte.


    Hier meine vorerst letzte Frage:

    Würde es Sinn machen, schon allein wegen dem im Zusatzpaket erweiterte Vorsorge, bei der HPK Darmstadt enthaltenen Satz:

    „kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall“

    die Versicherung (obwohl ich in einem anderen Bundesland lebe) dort abzuschließen?


    So, das wärs fürs erste

    Freu mich auf fachkundige Antworten

    Danke euch im Voraus und Grüße

    darko_nue


    PS. Sorry wegen den vielen Fragen und wenn es zw. Erleichterung notwendig und erlaubt ist, stell ich gerne Links rein.
    PPS.nur dass kein falscher Eindruck entsteht, ich erwarte hier keine konkrete Beratung wie: nimm die und die usw. (da werde ich noch einen Makler bemühen)gl

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Zitat Zitat von darko_nue
    1. VHV Klassik -Garant, mit Baustein Exclusiv, Deckung 50 Mio. 53,55 /Jahr
    2. HUK Coburg, PH - plus, Deckung 50 Mio. 52,50 / Jahr SB 250
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    Hat ja jemand von euch schon persönlich mit einer der genannten Versicherungen Erfahrungen gemacht, oder ist sogar Makler, der mir näheres zu Klagequoten oder Regulierungsgebahren (kann man das so nennen? ) sagen könnte?
    Die Beschwerdestatistik, die ja jedes Jahr von der Bafin für alle Gesellschaften erstellt wird, ist bei allen drei Versicherern verschwindet gering. Ich selbst habe hier auch nie mal etwas negatives gehört im Regulierungsfall bei VHV, Huk oder HK Darmstadt.


    Zitat Zitat von darko_nue
    Weiterhin lege ich großen Wert auf die Zusatzabsicherung bei Forderungsausfall.

    Hierzu eine Formulierung bei der VHV:

    Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist. Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrage an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.
    Wenn beispielsweise ein Bekannter bei ihnen zu Gast ist und dieser die Badewanne überlaufen lässt und die ganze Wohnung überschwemmt, so würde ja die Forderungsausfallklausel greifen, wenn ihr Bekannter nicht zahlungsfähig ist, weil er evtl. keine eigene Haftpflicht hat. Nun hätte hier jedoch ihr Haftpflicht-Anbieter die Möglichkeit, den Schaden an ihren Hausrat-Versicherer weiterzuleiten, der ja ebenfalls bei solchen Schäden leistet. Das ist dann aber eine Sache, die die Versicherer unter sich ausmachen.


    Zitat Zitat von darko_nue
    Was meinen die damit?
    Wenn in den Bedingungen nur das Wort vorsätzlich steht, bedeutet das, dass der Versicherer nicht leistet wenn mir der Schaden „nur“ fahrlässig zugefügt wird?
    Wenn ich das Bedingungswerk der VHV mir hierzu anschaue, entdecke ich das Wort fahrlässig beim Forderungsausfall nur als zusätzliche Erweiterung: "Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt."
    Demzufolge würde auch bei fahrlässigen Handeln im Falle des Forderungsausfalls geleistet werden.


    Zitat Zitat von darko_nue
    1. Vario-Paket Beruf bei der HPK:

    Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers od. von Arbeitskollegen für Sachschäden, Höchstersatzleistung 10.000 €

    2. VHV (und auch andere Versicherer):

    Tagesmutter / auch bei entgeltlicher Tätigkeit.

    3. HUK-Coburg:

    Sachschäden an Lehrgeräten durch Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in der Schule/Universität oder an Betriebspraktika (Campus-Klausel; für max. 6 Monate)
    Bis 10.000 €.

    Bedeutet das, dass wenn ich bei einem Kollegen bei einer Gefälligkeit, bei meinem Arbeitgeber oder bei einem Bildungsträger einen Schaden verursache, welcher den Höchstbetrag übersteigt, die Versicherung nicht leistet?
    Korrekt. In diesen speziellen Fällen wird nur bis zu diesen Höchstsummen geleistet.


    Zitat Zitat von darko_nue
    Würde es Sinn machen, schon allein wegen dem im Zusatzpaket erweiterte Vorsorge, bei der HPK Darmstadt enthaltenen Satz:

    „kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall“

    die Versicherung (obwohl ich in einem anderen Bundesland lebe) dort abzuschließen?
    Jetzt muss ich einmal gegenfragen. Wieso hat das ihrer Meinung nach etwas mit dem Bundesland zu tun?

  3. Avatar von darko_nue
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Hi,

    danke für die Antwort.

    Habe wg. Bundesland gefragt, weil die HK Darmstad in meiner Gegend keine NL hat, und ich im Schadenfall doch gerne persönliche Betreuung hätte - es sei denn ich habe keine Nachteile wenn sich dann ein Makler um die Sachen kümmert.

    Wegen den Höchstleistungen wo ich diese 3 Beispiele angeführt habe: Ich schließe doch eine PHV ab um eben abgesichert zu sein, wenn ich jemanden einen Schaden zufüge..da machen diese Ausschlüsse bzw. Begrenzungen für mich irgendwie keinen Sinn.

    Was mach ich denn wenn ich zum Beispiel beim meinem AG versehentlich eine Maschine im Wert von 100.000 € "schrotte"? - hab ich dann auf gut deutsch gesagt Pech gehabt?


    Kann mir denn keiner was zu den restlichen Fragen sagen? - speziell zu der Sache "kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall"gl

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Zitat Zitat von darko_nue
    Was mach ich denn wenn ich zum Beispiel beim meinem AG versehentlich eine Maschine im Wert von 100.000 € "schrotte"? - hab ich dann auf gut deutsch gesagt Pech gehabt?


    Kann mir denn keiner was zu den restlichen Fragen sagen? - speziell zu der Sache "kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall"gl
    Nehmen wir doch einmal genau ihr Beispiel zur Klausel "kein Deckungsnachteil ggü. Mitbewerbern im Schadenfall". Wenn sie denn jetzt bei der Haftpflichtkasse Darmstadt versichert wären und ihr Arbeitgeber einen Haftpflichtanspruch in Höhe von 100.000 € stellt, jedoch laut Bedingungswerk nur 10.000 € maximal erstattet werden, so müssten die Darmstädter beispielsweise doch komplett alles übernehmen, wenn sie bei der Pfefferminzia nachweisen können, dass diese laut deren Bedingungen diese Summe im Schadenfall zahlen würde.

    Bei der persönlichen Betreuung sehe ich es, so wie sie eigentlich schon sagen. Das wäre nicht die Aufgabe des Versicherungsunternehmens, sondern des Vermittlers.

    Gab es darüber hinaus jetzt noch Fragen, die ich überlesen habe bzw. noch unklar sind?

  5. Avatar von Gerd
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Wenn sie bei ihrem Arbeitgeber eine Maschine verschrotten, zahlt seine Versicherung. Er kann sie eventuell Prozentual in Regress für den enstanden Schaden nehmen. Hier muß er aber nachweisen, das sie wirklich schuldig sind. Deshakb sind die Deckungssummen so niedrig. Sie werden nach Erfahrung der Versicherer nicht gebraucht. Eine Selbstbeteiligung in einer Haftpflicht halte ich für bedenklich. Der Forderungsausfall sollte unbedingt versichert werden. Hier geht es nicht um Bagatellschäden, wie eine übergelaufene Badewanne. Mit der Leistung bei einer Gefälligkeitshandlung z.B. Umzug, üben sie ja eine Tätigkeit aus. Das ist im Normalfall nicht versichert.
    Zur Schadensabwicklung kann ich nur zur Huk etwas sagen. Es ist eben so, wer billig ist zahlt auch nicht. Von irgend etwas muß der niedrige Preis ja kommen.

  6. Avatar von darko_nue
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Hallo Gerd und EasyD, danke die Antworten. Ich habe tatsächlich noch 2,3 Fragen: @Gerd: Aus welchem Grund ist die SB bei einer Haftpflichtversicherung nicht vorteilhaft? @all: ich habe mir jetzt die Beschwerdestatistik angeschaut BaFin - Beschwerdestatistik der BaFin - Versicherungsunternehmen und was ich da gesehen hab, hat mich noch mehr durcheinander gebracht: Zum Beispiel schneidet hier die ARAG (von der ich jetzt nicht so viel Gutes gelesen habe) mit 6 Beschwerden gut ab, wohingegen die HK Darmstadt (die schon desöfteren gelobt wurde) 13 Beschwerden im Bezug auf .... (ja genau, auf was eigentlich?) verzeichnet. Was wird mit der ersten Angabe "versicherte Risiken" ausgedrückt?

  7. Avatar von EasyD
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Ich würde an ihrer Stelle die Beschwerdestatistik der BaFin nicht überbewerten. Schließlich sind 13 Beschwerden bei den über 700.000 Versicherten auch nur 0,0000 irgendwas %.

    Selbst die BaFin selbst schreibt hierzu: Die Aussagekraft der Statistik über die Qualität einzelner Unternehmen ist daher begrenzt.

    Zumal ja auch hier alle Beschwerden aufgenommen werden, egal ob sie berechtigt oder unberechtigt sind.

  8. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Hallo darko_nue,

    natürlich kann man eine dauerhafte SB in einer Haftpflichtversicherung vereinbaren, jedoch kann der "Schuss" schnell nach Hinten losgehen.
    Wenn in den ersten Jahren gleich ein Schaden auftritt, ist die Ersparnis durch die Vereinbarung einer SB dahin.

    Auch ist die Ersparnis einer dauerhaften SB in der Haftpflicht nicht sooo groß, dass sich dieses Risiko unbedingt lohnen würde. Darüber hinaus sind Haftpflichtversicherung ohnehin schon sehr günstig im Vergleich zu anderen Versicherungssparten am Markt zu erhalten.

    Ist nur meine Meinung und Berufserfahrung dazu.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  9. Avatar von EasyD
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Wir reden hier von einer Selbstbeteiligung in Höhe von 125 € glaube ich.

    Sicherlich ist die Privathaftpflicht ohnehin nicht die teuerste, aber wenn ich ohnehin wegen dieser Summe das nicht über meine Versicherung regulieren lassen würde - was ich übrigens auch als sehr sinnvoll erachte - nehme ich natürlich auch die Ersparnis mit.

  10. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Vereinfacht könnte man auch sagen:

    Denkt man, man hat nur kleinst Schäden um die EUR 100 herum, die man so wieso nicht der Versicherung melden würde. Dann kann man eine SB, wie hier im Beispiel mit EUR 125 vereinbaren.

    Denkt man, man wird wohl eher Schäden jenseits der SB haben, dann eher keine SB vereinbaren.

    Das dumme nur, man weiss es einfach vorher nicht. Das ist das Risiko, welches ich persönlich bei diesen vergleichweise niedrigen Beiträgen nicht unbedingt eingehen würde.

    Ist halt eine Frage des Geldbeutels und der persönlichen Sichtweise.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  11. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Zitat Zitat von IRMSCHER FINANZ
    Denkt man, man wird wohl eher Schäden jenseits der SB haben, dann eher keine SB vereinbaren.

    Das dumme nur, man weiss es einfach vorher nicht. Das ist das Risiko, welches ich persönlich bei diesen vergleichweise niedrigen Beiträgen nicht unbedingt eingehen würde.
    Würde ich jetzt auch nicht so sehen. Wenn ich einen Schaden in Höhe von beispielsweise 50.000 € anrichte, dann zahle ich selbst aber unwahrscheinlich gerne die 125 €, wenn denn die restlichen 49.875 € die Versicherung trägt.

    Bei Menschen, die wirklich auf jeden Cent schauen müssen - da stimme ich überein - könnte es im Leistungsfall Schmerzen verursachen.

    Aber bei der großen Mehrheit hätte ich absolut keine Sorgen, dass man eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflicht als Risiko bezeichnen müsste.

  12. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Ist eventuell auch eine Frage, wie schnell EUR 125 erreicht werden.
    Ein iPad von jmd. fallen gelassen und schon sind weit über EUR 125 erreicht. Oder irgendeine Designer-Sonnenbrille, etc ...

    Ich finde EUR 125 sind heute schnell erreicht. Und wie sieht die Ersparnis in der Haftpflicht aus bei Vereinbarung einer SB.

    Ich spare mir ca. EUR 20 im Jahr um in ca. 6 Jahren keinen Schaden jenseits von EUR 125 zu haben.

    Klar, kann sich die SB für den einen rechnen.
    Ich habe in 10 Jahren nur Schäden weit über EUR 500 reguliert. Und da meine Mandanten auf SB verzichten, hätten sie mir auch jeden kleinst Schaden gemeldet.

    Aber, wie ich schon sagte: nur meine Meinung und berufliche Erfahrung.

    Grüße
    Alexander Irmscher

    Nachtrag: Auf der Homepage der HKD wird die SB, so wie ich das sehe, nur im Familien-Tarif angeboten. Da macht es einen Preisunterschied im Beispiel des Fragestellers von EUR 40 im Jahr aus. Bei so einem hohen Betrag kann eine SB von EUR 125 sinnvoll sein.

  13. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    und dann gibt es noch eine weitere Lösung:

    SB im ersten Jahr 200 €;
    SB im zweiten Jahr 100 €
    SB im dritten Jahr 0 €

    Dafür eine Preisreduzierung von ca. 20 %.

    Wenn ein Schaden eintritt geht das ganze wieder von vorne an.

    Vorteil: wer wenig Schäden hat spart Geld;
    wer viele kleine Schäden hat (bis 200 €) , braucht keine Angst zu haben, dass ihm die Versicherung kündigt, denn die meisten kleinen Schäden zahlt er selbst.

    Gruß Naseweis

  14. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Die Axa bzw. DBV steht hier nicht zur Auswahl! Und ich denke, aus gutem Grund. Einfach die Eingangsfrage vom Thread-Eröffner mal lesen.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  15. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    @ irmscher,

    Sie überraschen mich, habe ich in meiner Antwort ein Versicherungsunternehmen genannt ?

    Gruß Naseweis

  16. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Naseweis, Sie sind doch nur ein verkappter Versicherungsvertreter der AXA / DBV. Zumindest lässt ein Link zur DBV in Ihrem Profil daraufschließen.

    Für welches SB-Modell welcher Versicherung haben Sie hier wohl gerade "geworben"?!

    Das Thema hier sind immer noch die Haftpflichtversicherungen der:

    1. VHV
    2. HUK Coburg
    3. HPK Darmstadt

    ... und daran sollten wir uns zum Zwecke der Übersichtlichkeit und dem Respekt gegenüber dem Fragesteller halten.

    Ich könnte ja auch sagen, bei mir gibt's AXA Versicherungen mit 30% Maklerrabatt.
    Aber was bringt's dem Fragesteller bezogen auf seine Ausgangsfrage?
    Schließlich ist der Preis nicht das alleinige entscheidende Kriterium sondern auch die Leistungen.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  17. Avatar von EasyD
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Also auch wenn ich mit Naseweis nicht immer auf einer Wellenlänge liege, fand ich seinen Beitrag vollkommen okay. Habe diesen jetzt nicht als Werbung empfunden und frage mich, warum sie hier so eine aggressive Schreibweise präsentieren, Herr Irmscher?

  18. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    EasyD,

    aggressive Schreibweise ist wohl eine übertriebene Behauptung, die Sie gerne behalten können. Habe ich Ihnen aggressiv geantwortet?

    Ich finde eher Ihren letzten Post aggressiv.

    Was ist denn bitteschön in Ordnung, wenn ein Ratsuchener Fragen über die VHV, HKD und HUK hat und als Antwort ein SB-Modell der AXA/DBV erhält. Wie soll denn sowas weiterhelfen?

    Keine verkappte Werbung?
    Die VHV, HKD und HUK bieten so ein SB-Modell nicht, weil sie ihre eigenen haben. Oder irre ich mich da? Aber hier wird der Eindruck vermittelt sie täten es.

    Ich persönlich finde so eine Irreführung nicht in Ordnung. Aber jedem seine Meinung.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  19. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Sehr geehrter Herr Irmscher,

    der Unterschied zwischen uns beiden ist,
    dass Sie hier über dieses Forum für Ihre Makleragentur Werbung betreiben.
    Ich dagegen möchte Unwissenden helfen, ohne meine Agentur in den Vordergrund zu stellen. Bin auch nicht an Neukunden durch das Forum interessiert. Daher finden Sie bei mir auch nur einen Link zur DBV und nicht zu meiner Agentur.

    Zitat Zitat von IRMSCHER FINANZ
    Naseweis, Sie sind doch nur ein verkappter Versicherungsvertreter der AXA / DBV. Zumindest lässt ein Link zur DBV in Ihrem Profil daraufschließen.

    Für welches SB-Modell welcher Versicherung haben Sie hier wohl gerade "geworben"?!
    Ich habe für gar kein SB-Modell geworben, sondern nur aufgezeigt welche Schadens-Modelle es zwischenzeitlich auch noch gibt.
    Außer bei der DBV/AXA gibt es dieses Modell auch noch bei anderen Versicherungsgesellschaften!

    Das Thema hier sind immer noch die Haftpflichtversicherungen der:

    1. VHV
    2. HUK Coburg
    3. HPK Darmstadt

    ... und daran sollten wir uns zum Zwecke der Übersichtlichkeit und dem Respekt gegenüber dem Fragesteller halten.
    Wissen Sie überhaupt was das Wort Respekt bedeutet ?
    Dann bitte beachten Sie dies auch gegenüber den Experten hier im Forum!

    Ich könnte ja auch sagen, bei mir gibt's AXA Versicherungen mit 30% Maklerrabatt.
    Und dadurch zeigen Sie ja, was für ein kleiner Makler Sie sind!
    30 % Rabatt und was wollen Sie damit beweisen ?
    Das non plus ultra ist es auf jeden Fall nicht, denn man kann auch noch höher rabattieren.

    Aber was bringt's dem Fragesteller bezogen auf seine Ausgangsfrage?
    Schließlich ist der Preis nicht das alleinige entscheidende Kriterium sondern auch die Leistungen.
    Da gebe ich Ihnen völlig recht, nicht der Preis sondern die Leistung entscheidet. Hier ein Link - vielleicht hilft er weiter:

    Private Haftpflichtversicherung - Neue Verträge bringen Vorteile - Test - Stiftung Warentest

    [/quote]
    Grüße
    Alexander Irmscher[/quote]

    Gruß ein verkappter (versteckter)
    DBV-Agent

  20. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: private Haftpflicht - Fragen zu Versicherungsdeutsch

    Also als Agent brauchst aber dringend noch ne schicke Sonnenbrille, Naseweis!!!

    Man sollte sich hier endlich mal ausschließlich auf Inhalte beschränken!

    Die Darstellung unterschiedlicher Meinungen sind Sinn und Zweck eines Forums und müssen in ihrer Form nicht jedesmal von anderen bewertet werden. Es reicht also völlig, die eigene Meinung zu begründen!!! Hätten alle stets die gleiche Meinung, bräuchte ja kein Austausch dieser mehr stattfinden.

    Zur Haftpflichtvers. sehe ich mich hier mit Irmscher auf einer Linie. Ich halte den Einbau einer Selbstbeteiligung hier auch für nicht sinnvoll, da auch der Beitragsunterschied nicht sonderlich dramatisch ist. Außerdem wird bei häufiger Schadenauffälligkeit vor Kündigung auch oft alternativ der Einbau der SB angeboten. Ich erhalte mir also einen kleinen Puffer.

    Zur Eigenwerbung anderer sollte man sich auch nur äußern, wenn der eigene Anhang der Selbstdarstellung nicht oft länger ist, als der eigentliche Beitrag!


    mfg
    mike

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