Rentables Geschäftsmodell eines eigenen, kleinen aber besonderen Hauserwerbs und Bewirtschaftung
Es gibt zahlreiche Empfänger von Sozialleistungen, die Eigentümer eines Eigenheimes sind. Diese Betroffenen stehen vor dem Problem, dass sie an ihrem Haus hängen, sich dieses aber nicht mehr auf Dauer leisten können.
Der Anspruch der Eigentümer auf Unterstützung umfasst jedoch ausschließlich die Heizkosten und in geringem Umfang weitere Nebenkosten. Damit kann das Eigenheim nicht unterhalten werden und die Betroffenen sind in einer schlimmen finanziellen Situation.
Würden sie das Wohngeld wie in einer vergleichbaren Mietwohnung erhalten, könnten sie das Eigenheim solide unterhalten und hätten keine zusätzlichen Belastungen vom Haus.
Lösungsansatz:
Der Lösungsansatz kann darin bestehen, dass es einen Käufer des Eigenheimes gibt, der den Verkäufern einen langfristigen Mietvertrag gewährt, sodass sich an der Wohnsituation der bisherigen Eigentümern nur eines ändert, es gibt keine Sorgen, die Kostenübernahme durch das Amt, keine zusätzliche Belastungen aus dem Eigentum an einem Haus und neu eine finanzielle Rücklage von mehreren Tausend €.
Da das Eigenheim zum Schonvermögen gehört, gehört auch der Verkaufserlös zum Schonvermögen.
Die Höhe des Schonvermögens ermittelt sich über das Alter der Verkäufer in Jahren x 150 € pro Lebensjahr.
Mit dem Verkauf werden die bisherigen Eigentümer nicht nur ihre Last los, sondern sie leben weiter im gleichen Haus, das Jobcenter bezahlt z.B. die Miete, Nebenkosten und Wärme und sie erhalten zusätzlich ein Schonvermögen in Geld in einer Größenordnung bis zu 9600 € pro Person.
Wen braucht der bisheriger Eigentümer ?
Einen Käufer, der an einem langfristigen und soliden Mieter interessiert ist, der das Mietobjekt wie sein Eigentum behandelt.
Was braucht der neue Eigentümer ?
Einen soliden, langfristigen Mieter mit pünktlicher Mietzahlung und pfleglicher Behandlung des Mietobjektes.
Damit decken sich die Interessen des neuen Eigentümers mit den denen der ehemaligen Eigentümer und nunmehr neuen Mieters.
Mit der Beschränkung des Schonvermögens auf 150 € pro Lebensjahr und Person ist der Kaufpreis der Immobilie relativ gering, meist wesentlich geringer als Sach- bzw. Ertragswert.
Der Erwerb wird eine solide Investition mit bestem Ertrag.
Beispielrechnung:
Kleines Eigenheim mit einer Wohnfläche von 70qm
Kaufangebot beschränkt auf 150 € / qm = 10.500 € Kaufpreis – Schonvermögen der Verkäufer
Miete pro qm 4,5 € x 70 qm = 315 € pro Monat
und
3.780 € pro Jahr = 36% des Kaufpreises
Optimale Ergänzung zu einem kleinen Baubetrieb
Besonders optimal ist die Ergänzung eines Bauunternehmens um eine Wohnungsbaugesellschaft mit hauptsächlich solchen Eigenheimen.
Die Werterhaltung der eigenen Immobilien kann in umsatzschwachen Zeiten erfolgen und langfristig das Bauunternehmen stützen.
Bei einer Bevorzugung der Wohnungsbaugesellschaft zu Lasten des Bauunternehmens, wäre das Wohnungsunternehmen in kurzem Zeitraum schuldenfrei mit einem soliden Immobilienvermögen.
Die Einnahmen stellen langfristig eine optimale persönliche Sicherheit und Altersvorsorge dar.
Bei einer strikten, rechtlichen Trennung der Gesellschaften, nimmt die Wohnungsbaugesellschaft nicht am Risiko der Baugesellschaft teil.