Wird man in der Teilkaskoversicherung nach einem Schaden höher gestuft?
Ehrlich gesagt, habe ich mich bisher noch nie so sehr darum gekümmert, wie sich der Beitrag zu meiner Teilkaskoversicherung zusammensetzt.
Bei der Haftpflicht ist mir das alles klar, auch, dass ich nach einem Schaden zurück- bzw. hochgestuft werde.
Jetzt habe ich einen Steinschlagschaden beheben lassen, der ja komplett von der Teilkaskoversicherung übernommen wird.
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich irgendwann auch dort höhere Beiträge bezahlen muss?
Wenn ja, ab wann muss ich sie dann zahlen?
Erst ab dem nächsten Versicherungsjahr oder schon zum nächsten Abbuchungstermin?